Bekomme ich ein Wegerecht, wenn Grundstücke getrennt verkauft werden?
günstig für Erwerber betrifft Käufer, Verkäufer, Nachbarn, Erben
Ja, unter einer Bedingung. Gehörten beide Grundstücke einem Eigentümer und war im Zeitpunkt der Übertragung an offenkundigen oder ersichtlichen Anlagen erkennbar, dass das eine dem anderen dient, entsteht das Recht unmittelbar mit der Übertragung. Sie können dann die Eintragung im Grundbuch verlangen. Das gilt auch, wenn nur eines der beiden Grundstücke verkauft wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (37 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Überträgt der Eigentümer zweier Liegenschaften die herrschende und die dienende an verschiedene Personen, so kann der Erwerber der herrschenden die Einverleibung einer Servitut begehren, wenn der tatsächliche Zustand im Zeitpunkt der Übertragung durch offenkundige oder doch ersichtliche Anlagen erkennbar war (SZ 9,137).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Offenkundigkeit ist anzunehmen, wenn im Zeitpunkt der Eigentumsübertragung eine Inanspruchnahme der einen Liegenschaft zum Nutzen der anderen durch offenkundige Vorgänge oder ersichtliche Anlagen bzw Einrichtungen erkennbar ist.OGH 7 Ob 120/24h, 23.09.2024
- Das gilt auch für den Fall der Teilung eines bisher einheitlichen Grundstücks und Übertragung eines (dann herrschenden oder dienenden) Grundstücksteils an einen Dritten.OGH 1 Ob 220/20i, 21.12.2020
- Bei Auseinanderfallen des bisher gleichen Eigentums erst durch die Versteigerung ist ein vorrangiger Rechtserwerb keinesfalls möglich. Die behauptete offenkundige Dienstbarkeit hätte daher nur in Anrechnung auf das Meistbot übernommen werden müssen.OGH 2 Ob 108/13s, 28.03.2014
- Da die Dienstbarkeit bereits durch die Übereignung und ohne besondere vertragliche Grundlage außerbücherlich entsteht, ist es unerheblich, ob der Veräußerer den Erwerber auf die offenkundige Dienstbarkeit bei Vertragsabschluss ausdrücklich aufmerksam gemacht oder ihm die bücherliche Lastenfreiheit zugesichert hat.OGH 4 Ob 232/13s, 17.02.2014
- Mit Darstellung der divergierenden Begründungsansätze der „ruhenden Eigentümerservitut" laut RS0011618 und der vertraglich durch Stillschweigen begründeten Servitut laut RS0011643.OGH 5 Ob 273/07v, 19.02.2008
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- Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn in einem behördlichen Grundzusammenlegungsverfahren das Eigentum an einer Liegenschaft oder eines Liegenschaftsteils einem anderen zugewiesen wird, es sei denn, dem stünde eine ausdrückliche gesetzliche Regelung entgegen.OGH 1 Ob 271/03i, 25.06.2004
- Hier: Offenkundigkeit eines Wasserbezugsrechts.OGH 1 Ob 83/03t, 29.04.2003
- Hier: Im Zuge einer Liegenschaftsveräußerung vertraglich eingeräumtes verbücherungsfähiges Dienstbarkeitsrecht, das sich in augenfälligen Anlagen manifestiert.OGH 8 Ob 16/00m, 07.09.2000
- Wenn nichts anderes zwischen Veräußerer und Erwerber oder zwischen Dienstbarkeitsberechtigtem und Belasteten vereinbart wird, bestehen Grunddienstbarkeiten bei Teilung des herrschenden Gutes fort und zwar auch dann, wenn keine bücherliche Übertragung stattgefunden hat.OGH 1 Ob 515/90, 02.05.1990
- Ein "ausgetretener" Gehweg nicht ausreichend für eine offenkundige Dienstbarkeit.OGH 5 Ob 551/77, 14.06.1977
- Dienstbarkeit entsteht unmittelbar durch den Übertragungsakt.OGH 7 Ob 49/74, 04.04.1974
- Hier: Dienstbarkeit einer Abwasserzuleitung in eine Sammelkläranlage.OGH 7 Ob 211/73, 31.10.1973
- Dies gilt auch dann, wenn der Eigentümer nur eines der beiden Grundstücke veräußert und das andere behält (so schon 1 Ob 93/70). Ein Grasweg, also im wesentlichen zwei ausgefahrene Radspuren auf einer im übrigen grasbewachsenen Bodenfläche ermangelt genügender Deutlichkeit.OGH 7 Ob 38/72, 08.03.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011547 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 37.
- OGH 10 Ob 2/26f, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 120/24h, 23.09.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 30/23g, 18.04.2023, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 51/22v, 21.04.2022
- OGH 5 Ob 26/22t, 03.03.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 163/20m, 29.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 119/19i, 27.11.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 71/18v, 20.06.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 161/16m, 23.01.2017, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 246/15k, 25.08.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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