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Entsteht ein Recht, wenn ich Leistungen jahrelang gratis erhalte?

günstig für Grundeigentümer betrifft Nutzungsberechtigte, Grundeigentümer, Gemeinden, Vereine
Nein. Wer Leistungen bloß entgegennimmt, ersitzt daraus kein Recht. Sie müssen den Inhalt des Rechts als eigenes Recht in Anspruch genommen haben. Eine Nutzung im Rahmen einer örtlichen Übung oder des Gemeingebrauchs genügt dafür nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (44 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Die Ersitzung setzt Besitz eines Rechtes voraus, das seinem Inhalt nach dem zu erwerbenden Recht entsprechen muss. Es ist notwendig, dass die Ausübung des Rechtsinhaltes als Recht in Anspruch genommen worden ist; bloße Entgegennahme von Leistungen an sich genügt nicht (hier: unentgeltliche Stromlieferung für eine Kirche).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010140 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 44.

Im Gesetz

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