Gilt mein ersessener Weg auch auf später dazugekommenen Flächen?
günstig für Berechtigter betrifft Wegberechtigte, Grundeigentümer, Gemeinden
Ja. Wurden dem belasteten Grundstück während der Ersitzungszeit unselbständige Teilflächen aus dem öffentlichen Gut zugeschrieben, weil die Straße verlegt wurde, zu der der Weg immer führte, erstreckt sich Ihr Wegerecht auch auf diese Flächen. Ausgenommen sind nur Teilflächen, die bereits im Grenzkataster erfasst sind.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 11.11.2025 (10 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1982)
Die Ersitzung einer Weg-Servitut erstreckt sich auch auf unselbständige Teilflächen, die dem dienenden Grundstück innerhalb der Ersitzungszeit aus dem öffentlichen Gut infolge Verlegung der dem Gemeingebrauch gewidmeten Straße, zu der der Weg stets führte, zugeschrieben wurden.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es kann Allein- oder Miteigentum an einem gesamten fremden Grundstück oder an einer Teilfläche davon ersessen werden, wobei das ersessene Grundstück im Allein- oder im Miteigentum stehen kann.OGH 8 Ob 70/14y, 25.08.2014
- Anerkannt ist, dass das Eigentum auch an einer bestimmten Teilfläche eines Grundstücks ersessen werden kann. Ausgenommen davon sind nach § 50 VermG lediglich jene Teile von Grundstücken, die bereits im Grenzkataster eingetragen sind.OGH 8 Ob 70/14y, 25.08.2014
- Es soll verhindert werden, dass die durch exakte Vermessung ermittelten und im Grenzkataster erfassten Abmessungen der Grundstücke, auf die sich die bücherlichen Rechte beziehen, nachträglich durch eine Ersitzung von Grundstücksteilen unrichtig werden.OGH 9 Ob 52/13g, 27.09.2013
- Ausgenommen davon sind nach § 50 VermG jene Teile von Grundstücken, die bereits im Grenzkataster enthalten sind.OGH 7 Ob 226/01p, 07.12.2001
- Eine Ersitzung ist an einzelnen Grundstücken eines Grundbuchkörpers oder an einer bestimmten Teilfläche eines Grundstücks möglich, soferne diese Grundstücke noch nicht im Grenzkataster eingetragen sind (vgl RZ 1959, 194).OGH 1 Ob 512/96, 22.08.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011696 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 1 Ob 130/25m, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 115/24a, 11.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 480
- ABGB § 484
- ABGB § 1455
- ABGB § 1460 · Erfordernisse zur Ersitzung
- ABGB § 1465
- ABGB § 1470
- ABGB § 1477
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