Was gilt, wenn das Testament einen Fall nicht bedacht hat?
günstig für Erbe betrifft Erben, Vermächtnisnehmer, Angehörige, Kinder
Dann wird gefragt, was der Verstorbene angeordnet hätte, wenn er diese spätere Lage vorausgesehen hätte. Die Lücke ist in seinem Sinn und nach seinen Absichten zu schließen. Ein ausdrücklich erklärter Wille darf dabei aber nicht durch einen bloß gedachten Willen ersetzt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ist ein wirklicher Wille des Erblassers nicht zu ermitteln, weil der eingetretene Fall von ihm nicht bedacht wurde, so greift die hypothetische Auslegung Platz. Ihre Aufgabe ist es zu ermitteln, was der Erblasser gewollt hätte, wenn er zur Zeit der Errichtung der letztwilligen Erklärung vorausschauend die Lage bedacht hätte, wie sie sich in der Folge darstellte. Der in der Folge eingetretene, vom Erblasser nicht bedachte Fall ist aber in seinem Geiste und seinen Intentionen gemäß zu regeln.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Maßgeblichkeit eines hypothetischen Willens des Testators darf aber nicht dazu führen, dass ein ausdrücklich erklärter Testamentswille durch einen damit in Widerspruch stehenden hypothetischen Willen ersetzt wird.OGH 6 Ob 189/98g, 15.10.1998
- Hier: Auslegung des Satzes "nur wenn sie mich pflegt, da ich nicht im Spital sterben will".OGH 8 Ob 2017/96t, 24.05.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012346 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 2 Ob 220/17t, 17.12.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 552 · Letztwillige Verfügung
- ABGB § 914
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 503
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