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Kann ich ein Testament wegen eines Irrtums noch anfechten?

günstig für Erbe betrifft Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte, Vertragspartner
Ein im Irrtum abgeschlossenes Rechtsgeschäft kann nicht mehr angefochten werden, wenn die irrtümlich angenommene Lage später doch noch rechtzeitig eintritt. Bei letztwilligen Verfügungen kommt es dabei auf den Zeitpunkt des Todes an. Trifft die Annahme zu diesem Zeitpunkt zu, bleibt die Verfügung gültig.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Ein im Irrtum vorgenommenes Rechtsgeschäft ist dann nicht mehr anfechtbar, wenn die irrig angenommenen Sachlage nachträglich doch noch rechtzeitig - im Falle letztwilliger Verfügungen also im Zeitpunkt des Todes des Erblasser - eingetreten ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012431 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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