Muss ich zahlen, bevor die Bedingung für den Kauf eintritt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Weidedienstbarkeit - Genehmigung durch Agrarbehörde.OGH 1 Ob 290/97x, 24.02.1998
- In deren Rahmen kann etwa auf Bewirkung aller Handlungen geklagt werden, die zur Beendigung des Schwebezustands erforderlich sind. Vor dessen Beendigung besteht jedoch noch kein Recht auf Vertragserfüllung durch Erbringung der Hauptleistungen.OGH 1 Ob 290/97x, 24.02.1998
- Hier: Genehmigung durch Grundverkehrsbehörde.OGH 7 Ob 821/82, 15.12.1983
- Weidedienstbarkeit - kein Duldungsanspruch vor Genehmigung durch Agrarbehörde.OGH 4 Ob 535/78, 30.01.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012692 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 10 Ob 43/25h, 16.09.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 397
- ABGB § 696 · II. Arten der Einschränkung
- ABGB § 1062
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht, wenn Sie einen triftigen Grund hatten. Weil die bloße Vertrauenslage vor dem Vertrag schwächer bindet, genügt es, dass neu aufgetretene Umstände den Abschluss unzumutbar machen und der Rückzug nicht auf sachfremden Überlegungen beruht. Umstände, die allein aus Ihrer eigenen Sphäre stammen, zählen dabei nicht.
Grundsätzlich zu jenem Zeitpunkt, zu dem der Preis nach dem Vertrag mit dem Dritten fällig wäre; an diese Fälligkeit sind Sie gebunden. Eine Bedingung im Kaufvertrag, die nur das Verhältnis der Vertragsparteien betrifft, verlängert Ihre Frist nicht.