Welche Rechte habe ich als Pflichtteilsberechtigter im Verfahren?
günstig für Erbe betrifft Pflichtteilsberechtigte, Erben, Notare
Sind Sie volljährig und pflichtteilsberechtigt, haben Sie im Verlassenschaftsverfahren nur bestimmte Rechte. Dazu gehören insbesondere die Anrechnung von Schenkungen, der Antrag auf ein Inventar und die Absonderung der Verlassenschaft. Weitergehende Mitwirkungsrechte haben Sie nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Der eigenberechtigte Noterbe ist in der Abhandlung auf die Rechte der §§ 784, 804, 812 ABGB beschränkt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach neuer Rechtslage (idF ErbRÄG 2015): §§ 778, 804, 812 ABGBOGH 2 Ob 96/24t, 25.06.2024
- Sie sind deshalb Beteiligte iSd § 9 AußStrG.OGH 1 Ob 2222/96p, 26.07.1996
- Insoweit genießt er Parteistellung gemäß § 2 Z 5 AußStrG.OGH 6 Ob 118/72, 15.06.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012909 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 2 Ob 96/24t, 25.06.2024, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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