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Was kann ich tun, wenn mich der Miteigentümer stört?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Geschwister, Kläger
Sie können mit Klage verlangen, dass die Störung beseitigt und künftig unterlassen wird, auch wenn keine Nutzungsregelung besteht. Solche Ansprüche gehören vor das ordentliche Gericht und nicht in das besondere Verfahren über die Verwaltung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Auch wenn keine Benützungsregelung vorliegt kann bei Störung des gemäß § 828 ABGB zustehenden Gebrauches der gestörte Miteigentümer im streitigen Verfahren sowohl die Beseitigung als auch die Unterlassung der widerrechtlichen Maßnahmen des anderen Miteigentümers verlangen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013199 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 14.

Im Gesetz

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