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Handle ich schikanös, wenn ich mein Miteigentum verteidige?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer
Wenn Sie sich gegen einen eigenmächtigen Eingriff in Ihr Miteigentum wehren, verfolgen Sie damit ein anerkanntes eigenes Interesse. Man kann Ihnen deshalb nicht vorwerfen, Sie wollten nur der anderen Seite schaden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 25.05.2023 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Das Interesse eines Miteigentümers an der Abwehr eines eigenmächtigen Eingriffs in das Miteigentum ist stets zuzubilligen und schließt die Annahme aus, der einzige Grund der Rechtsausübung bilde die Absicht, den Beklagten zu schädigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013203 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 9.

Im Gesetz

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