Wann kann ich einen Streit über eine Liegenschaft im Grundbuch anmerken?
günstig für Liegenschaftseigentümer betrifft Liegenschaftseigentümer, Miteigentümer, Kläger, Erben, Käufer
Nur dann, wenn das Grundbuchsgesetz oder ein anderes Gesetz diese Anmerkung vorsieht und festlegt, welche Wirkungen sie hat. Eine Übertragung auf ähnliche Fälle ist möglich, aber nur bei Klagen, die einer vorgesehenen Klage nach Grund und Zweck entsprechen. Wer selbst nicht als Miteigentümer eingetragen ist, kann eine Teilungsklage daher nicht anmerken lassen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 06.06.2024 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Klagsanmerkungen sind nur zulässig, soweit sie das Grundbuchsgesetz oder ein anderes Gesetz vorsieht, das festlegt, welche Rechtswirkungen damit begründet werden sollen. Das schließt eine Analogie nicht aus, schränkt sie jedoch auf Klagen ein, deren Anspruchsgrund und Funktion einem der Streitanmerkung zugänglichen Klagstypus entsprechen (hier: die Klägerinnen streben die Aufhebung ihrer "Eigentumsgemeinschaft" mit der Beklagten in Ansehung eines mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteils an, als dessen Eigentümer noch ihr Vater im Grundbuch eingetragen ist; nach den Klagsbehauptungen sei Erbin nach ihrem Vater dessen nachverstorbenen Ehefrau, die Mutter der Streitteile gewesen, zu deren Nachlass die Streitteile je zu 1/3 unbedingte Erbserklärungen abgegeben haben. Die Ähnlichkeit ihres Urteilsbegehrens mit dem einer Klage auf Zivilteilung gemeinsamen Liegenschaftseigentums trägt jedoch ihren Antrag auf grundbücherliche Anmerkung erleichtert werden soll, kann nämlich nur das Bestehen einer dinglichen Rechtsgemeinschaft sein; Voraussetzung ist jedenfalls bestehendes Miteigentum, eben an diesen Eigentumsrecht fehlt es den Klägerinnen).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Streitanmerkung kommt auch nicht als Sicherungsmittel einer Einstweiligen Verfügung iSd § 382 EO in Betracht.OGH 8 Ob 36/12w, 24.04.2012
- Hier: § 35 Abs 2 TirGVG.OGH 1 Ob 138/10s, 10.08.2010
- Wenn dem Anfechtungsberechtigten rechtliche Mittel zur Verfügung stehen, sich gegen schädliche Handlungen des Anfechtungsgegners zu schützen, fällt das besondere Rechtsschutzbedürfnis als Argument für eine Analogiebildung weg.OGH 6 Ob 263/01x, 29.11.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016506 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 19.
- OGH 5 Ob 93/24y, 06.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 119/17m, 20.11.2017
- OGH 5 Ob 189/16d, 22.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 830
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 60
- GBG 1955 § 61
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