Welcher Zeitpunkt entscheidet über meinen Grundbuchsantrag?
betrifft Antragsteller, Käufer, Verkäufer, Verbotsberechtigte
Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Ihr Antrag beim Grundbuchsgericht eingelangt ist. Ändert sich danach etwas, bleibt das unerheblich, auch spätere Gesetzesänderungen zählen nicht. Das gilt ebenso für das Rechtsmittelgericht. Stimmt jemand, dem ein Veräußerungsverbot zusteht, dem Verkauf zu, so bedeutet das die Aufgabe seines Rechts und nicht eine Zustimmung bei gleichzeitigem Fortbestand des Verbots.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 03.04.2020 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
1) Im Grundbuchsverfahren ist eine Änderung der Entscheidungsgrundlagen im Zeitraum zwischen Einlagen des Gesuches bei Gericht und dessen Erledigung (hier: Abnahme und gerichtliche Verwahrung der Ausfertigung des Rangordnungsbeschlusses aufgrund einer einstweiligen Verfügung durch den Vorsteher des Erstgerichtes) unerheblich.
2) Unter "Zustimmung" des Berechtigten aus einem Veräußerungsverbot und Belastungsverbot zur Veräußerung, die eine solche trotz des haftenden Verbotes zulässig macht, ist nur die Aufgabe des Rechtes zu verstehen, nicht auch eine Zustimmung zur Veräußerung "unter Fortbestand" des zugunsten des Erklärenden eingetragenen Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Besteht ein einverleibtes Veräußerungsverbot, kann eine Veräußerung der Liegenschaft wirksam nur mit Zustimmung des Verbotsberechtigten, die grundsätzlich in einverleibungsfähiger Form zu erteilen ist, vorgenommen werden.OGH 5 Ob 24/13k, 16.07.2013
- Es kommt somit auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Einlangens des Gesuchs an.OGH 5 Ob 101/09b, 15.09.2009
- Nachträgliche Gesetzesänderungen sind nicht zu berücksichtigen.OGH 5 Ob 101/09b, 15.09.2009
- Gemäß § 93 GBG ist der Zeitpunkt, in dem ein Ansuchen beim Grundbuchsgericht einlangte, für dessen Beurteilung maßgebend, was auch für das Rekursgericht und den Obersten Gerichtshof gilt.OGH 5 Ob 101/09b, 15.09.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060885 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 12/20f, 03.04.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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