Warum muss ich auf meinen Miteigentümer besonders Rücksicht nehmen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 06.04.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vereitelung der Realteilung (Wohnungseigentum) durch Aufteilung des Miteigentumsanteils vor Teilungsklage.OGH 5 Ob 26/21s, 06.04.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013283 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 26/21s, 06.04.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, nicht zwangsläufig. Eine Änderung der Miteigentumsverhältnisse während des Verfahrens kann außer Betracht bleiben, wenn es gegen Treu und Glauben verstieße, sie als Teilungshindernis zu werten, oder wenn der neue Miteigentümer durch die Anmerkung der Teilungsklage im Grundbuch gewarnt war.
Ist Ihre Klage auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft im Grundbuch angemerkt, schadet Ihnen ein späterer Verkauf des Anteils nicht. Das Urteil kann trotzdem ergehen und wirkt auch gegen den neuen Miteigentümer, weil er durch die Anmerkung gewarnt war. Nur wer sich auf seinen guten Glauben berufen kann, bleibt davon verschont.