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Warum muss ich auf meinen Miteigentümer besonders Rücksicht nehmen?

günstig für Beklagter betrifft Miteigentümer, Gesellschafter, Kläger, Beklagter
Weil zwischen Miteigentümern eine weiter gehende Treuepflicht besteht als sonst zwischen Vertragspartnern. Der Einwand, die Aufhebung komme zur Unzeit, ist Ausdruck dieser Rücksichtnahme. Er kann nur gegen die Auflösung solcher Gemeinschaften erhoben werden, etwa einer Eigentumsgemeinschaft oder einer Gesellschaft.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 06.04.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Die Einwendung der Unzeit kann grundsätzlich nur gegen den Aufhebungsanspruch ( Teilungsanspruch ) aus pluralistischen Schuldverhältnissen, wie der Gemeinschaft und der Gesellschaft, erhoben werden. Dieses Aufhebungshindernis ist ein Fall der gesetzlichen Anerkennung und Konkretisierung der innerhalb von Schuldverhältnissen nach Treu und Glauben geschuldeten Rücksichtnahme auf die Interessen der Partner ( SZ 57/45 = JBl 1985,165 ); hiebei ist aber zu beachten, daß innerhalb eines Gemeinschaftsverhältnisses eine weiter gehende Treuepflicht ( als sonst zwischen Vertragspartnern oder gar nur Teilnehmer an einem gesetzlichen Schuldverhältnis ) besteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013283 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Anteilsverkauf während der Teilungsklage

Nein, nicht zwangsläufig. Eine Änderung der Miteigentumsverhältnisse während des Verfahrens kann außer Betracht bleiben, wenn es gegen Treu und Glauben verstieße, sie als Teilungshindernis zu werten, oder wenn der neue Miteigentümer durch die Anmerkung der Teilungsklage im Grundbuch gewarnt war.

günstig für Kläger Anmerkung der Teilungsklage im Grundbuch

Ist Ihre Klage auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft im Grundbuch angemerkt, schadet Ihnen ein späterer Verkauf des Anteils nicht. Das Urteil kann trotzdem ergehen und wirkt auch gegen den neuen Miteigentümer, weil er durch die Anmerkung gewarnt war. Nur wer sich auf seinen guten Glauben berufen kann, bleibt davon verschont.

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