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Muss ich die alte Nutzungsvereinbarung vorher gesondert aufkündigen?

günstig für Antragsteller betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer
Im Zweifel nicht. Beantragen Sie beim Gericht eine neue Regelung der Nutzung, liegt darin zugleich die außerordentliche Aufkündigung einer bisher bestehenden Vereinbarung. Anders ist es, wenn Ihr Antrag gerade darauf zielt, die bestehende Vereinbarung durchzusetzen; das müssen Sie im ordentlichen Rechtsweg verfolgen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 22.10.2020 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Im Zweifel ist schon im Antrag an den Außerstreitrichter auf Benützungsregelung eine außerordentliche Kündigung einer allenfalls bestandenen Benützungsvereinbarung zu erblicken.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013576 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Aufhebung einer einstweiligen Verfügung

Eine einstweilige Verfügung, etwa über das getrennte Wohnen, endet nicht schon dadurch, dass die Frist abläuft, für die sie bewilligt wurde. Versöhnen sich die Ehegatten und wollen die Ehe fortsetzen, kann derjenige, gegen den sie sich richtet, bei Gericht ihre vorzeitige Aufhebung erwirken.

günstig für Antragsgegner Aufhebung einer einstweiligen Verfügung

Ja. Ist der gesicherte Anspruch nachträglich erloschen, haben sich die Verhältnisse geändert und die Sicherung ist nicht mehr nötig. Sie können das in einem einfachen Bescheinigungsverfahren geltend machen; die Waffengleichheit verlangt das, weil auch die Gegenseite ihren Anspruch nur bescheinigen musste.

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