Zum Inhalt springen

Darf die Mehrheit zu ungewöhnlichen Bedingungen vermieten?

günstig für Minderheitseigentümer betrifft Miteigentümer, Minderheitseigentümer, Mieter, Mehrheitseigentümer
Nein. Eine Vermietung zu außergewöhnlichen Bedingungen ist keine gewöhnliche Verwaltung mehr, sondern eine wichtige Veränderung, die nicht allein von der Mehrheit beschlossen werden kann. Dazu zählt etwa eine Verpachtung auf ungewöhnlich lange Zeit, eine Erweiterung ohne zusätzliches Entgelt oder die unentgeltliche Überlassung des Gartens an eine nahestehende Person.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 28.09.2022 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Die Vermietung einer Wohnung zu außergewöhnlichen Bedingungen ist eine wichtige Veränderung iS des § 834 ABGB.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013584 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 15.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Vermietung gegen Interessen des Minderheitseigentümers
Wohnungseigentum · Einstimmigkeit bei außerordentlicher Verwaltung
Eigentum und Grundbuch · Vermietung durch die Mehrheit
Mietrecht · Vermietung an einen Miteigentümer
Mietrecht · Nebenabrede über Untervermietung