Kann ich die Versteigerung abwenden, wenn ich den schlechteren Teil nehme?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 11.08.2022 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Gleichbehandlung der Teilhaber bei der Realteilung unterliegt auch im gerichtlichen Verfahren auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft der Disposition der davon Betroffenen.OGH 5 Ob 93/10b, 16.11.2010
- Dies gilt vor allem dann, wenn der andere Miteigentümer in keiner Weise im Verfahren zu erkennen gegeben hat, dass er im Fall der Naturalteilung nicht ohnedies auf den höherwertigen Teil reflektieren würde.OGH 5 Ob 15/02w, 12.02.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013838 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 5 Ob 60/22t, 11.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 100/16s, 11.07.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur unter Bedingungen. Der Fruchtnießer muss sein Recht auf jenen Anteil beschränken, der dem Beklagten zufällt. Außerdem muss dieser bereit sein, die Sachhaftung für die Pfandrechte auf seinem Anteil zu übernehmen. Sonst bleibt nur der Verkauf durch gerichtliche Versteigerung.
Nein. Sie können einen Vorschlag machen, müssen es aber nicht. Hält das Gericht Ihren Vorschlag für unrichtig, weist es die Klage nicht ab, sondern ordnet jene Teilung an, die es für angemessen hält. Einen rechtlichen Gesichtspunkt, den keine Partei vorgebracht hat, darf es aber erst nach Erörterung mit den Parteien heranziehen.