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Muss ich gegen alle Vertragsbeteiligten gemeinsam vorgehen?

betrifft Vertragsparteien, Käufer, Verkäufer, Übergeber, Begünstigte
Nicht in allen Fällen. Auch wenn auf einer Seite mehrere Personen beteiligt sind, müssen Rechte wie ein Rücktritt nicht immer von allen und gegen alle geltend gemacht werden. Getrennt geht das, wenn Rechte, Pflichten und Parteirolle aus dem Interesse aller Beteiligten heraus teilbar sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 22.11.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Auch bei mehrgliedrigen Schuldverhältnissen müssen die Gestaltungsrechte nicht in allen Fällen von allen und gegen alle Teilnehmer geltend gemacht werden. Eine gesonderte Geltendmachung ist möglich, wenn alle Rechte und Pflichten und die Parteirolle auf der mehrgliedrigen Seite des Schuldverhältnisses vom Interesse aller Beteiligten aus teilbar sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013925 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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