Ist der Vertrag schon geschlossen, wenn Einzelheiten offen sind?
betrifft Vertragsparteien, Käufer, Verkäufer, Konsumenten
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn sich beide Seiten über die Hauptpunkte und auch über die Nebenpunkte geeinigt haben. Solange darüber keine Einigung besteht, liegt noch kein Vertrag vor.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ein Vertrag kommt erst mit der Einigung der vertragschließenden Teile über die Hauptpunkte und Nebenpunkte zustande.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Versicherungsvertrag.OGH 7 Ob 107/25y, 22.10.2025
- Hier: KaufvertragOGH 7 Ob 121/24f, 28.08.2024
- Hier waren die Verwendung der Abfindungssumme, der Abschluss eines Pensionskassenvertrages und die Frage des Urlaubsverbrauches offen; daher keine Einigung aber einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses.OGH 8 ObA 29/03b, 18.09.2003
- Hier: Syndizierung von verkauften Aktien als wesentlicher Vertragspunkt bei einem Beteiligungserwerb.OGH 2 Ob 158/01a, 20.09.2001
- Für das Zustandekommen eines Vertrages ist die Einigung der Vertragsteile über den Vertragsinhalt und die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung des Abschlusswillens erforderlich; eine Einigung der Parteien über den Vertragsinhalt ist erst anzunehmen, wenn über sämtliche Vertragsbestimmungen Einigkeit besteht. War eine Vereinbarung über offengebliebene Punkte - unter Umständen auch bloß unwesentliche - vorbehalten, dann kommt der Vertrag erst zustande, wenn sich die Parteien auch darüber geeinigt haben.OGH 7 Ob 67/99z, 30.03.1999
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- Das Schweigen des Offerenten auf eine ganz unwesentliche Abweichung in der Annahme seines Offertes kann als Zustimmung gewertet werden.OGH 8 Ob 701/89, 26.07.1990
- Der Grundsatz, dass Vorverhandlungen bis zur Einigung über in Erörterung gezogene Nebenpunkte andauern, wird auch von der Lehre gebilligt. Soweit ein Teil beim Abschluß des Vertrages auf einen bestimmten Vertragspunkt erkennbar Wert gelegt hat, fehlt es an der erforderlichen Willensübereinstimmung, solange nicht auch über diesen Punkt Einigung erzielt wurde.OGH 4 Ob 516/90, 30.05.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013984 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 25.
- OGH 6 Ob 233/24v, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 107/25y, 22.10.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 131/22h, 06.03.2023, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 74/21d, 24.06.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 18/17p, 24.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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