Wie eindeutig muss mein Verhalten für eine stillschweigende Zusage sein?
betrifft Vertragspartner, Mieter, Arbeitnehmer, Unternehmer
Es muss eindeutig in eine bestimmte Richtung weisen. Es darf kein vernünftiger Grund bleiben, daran zu zweifeln, dass Sie eine bestimmte rechtliche Folge herbeiführen wollten. Dabei sind stets alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (112 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Bei der Beurteilung von Handlungen auf ihren konkludenten Aussagegehalt ist zu bedenken, dass dieser im Sinne des § 863 ABGB eindeutig in eine bestimmte Richtung weisen muss und kein vernünftiger Grund übrig sein darf, daran zu zweifeln, dass ein Rechtsfolgewille in bestimmter Richtung vorliegt (Koziol - Welser I 3. Auflage 67).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorschreibung von „Hauptmietzins“ und der Bezeichnung der Verpflichteten als „Mieterin“. Daraus allein ließ sich kein im Sinn des § 863 Abs 1 ABGB zweifelsfreies Erklärungsverhalten der Betreibenden, auf die Räumung verzichten und ein neues Bestandverhältnis begründen zu wollen ableiten, dies schon im Hinblick auf § 12c letzter Satz IO.OGH 3 Ob 168/25i, 27.01.2026
- Hier: Keine Ableitung eines abstrakten Akzepts aus bloßen Zahlungen.OGH 6 Ob 75/24h, 18.06.2024
- hier: jahrelang kein Widerspruch gegen Bauarbeiten und nachträgliches VerhaltenOGH 4 Ob 169/23s, 26.04.2024
- Hier: Frage ob ein privater, nicht-gewerblicher Gebrauchtwagenverkäufer schlüssig die Fahrbereitschaft zugesichert hat.OGH 4 ob 215/23f, 04.04.2024
- Hier: konkludente Erteilung eines Auftrags an einen RechtsanwaltOGH 4 Ob 179/23m, 19.03.2024
Alle 24 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Rechtsfolgewille verneint; keine Haftung des Beklagten für die Kreditaufnahmen erfolgt durch die (damalige) Lebensgefährtin.OGH 9 Ob 109/22b, 24.01.2023
- Hier: (keine) konkludente Zustimmung zur Markennutzung.OGH 4 Ob 131/22a, 18.10.2022
- Hier: Dass der Kläger viele Jahre hindurch die im Zuge einer Abordnung übernommenen, landesgesetzlich zur Parkraumüberwachung zählenden Tätigkeiten unbeanstandet ausübte, kann als Ausdruck der Zustimmung aufgefasst werden.OGH 8 ObA 18/22p, 18.07.2022
- Eine Vereinbarung über die Lage der Normalarbeitszeit iSd § 19c Abs 1 AZG kann grundsätzlich auch schlüssig getroffen werden.OGH 9 ObA 125/19a, 22.01.2020
- Hier: Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts.OGH 5 Ob 18/14d, 23.04.2014
- Hier: Schlüssiges Zustandekommen eines neuen Bestandvertrages verneint.OGH 3 Ob 177/13w, 22.01.2014
- Keine konkludente Vertragsübernahme etwa bei Übermittlung eines „neuen“ Mietvertrags an den Unternehmenserwerber.OGH 2 Ob 164/12z, 29.08.2013
- Hier: Widmungserklärung des Schuldners iSd § 1415 ABGB.OGH 3 Ob 113/13h, 17.07.2013
- Schlüssiger Dienstbarkeitsvertrag.OGH 5 Ob 253/12k, 16.07.2013
- Bei der Annahme der Schlüssigkeit eines Verhaltens im Hinblick auf einen rechtsgeschäftlichen Willen gemäß § 863 ABGB ist Vorsicht geboten und ein strenger Maßstab anzulegen.OGH 5 Ob 214/10x, 02.12.2010
- Hier: Konkludente Zustimmung zur Widmungsänderung als Wohnungseigentumsobjekt.OGH 5 Ob 290/07v, 03.06.2008
- Hier: Streupflicht.OGH 2 Ob 286/05f, 29.06.2006
- Hier: konkludente Versicherungsvertragsverlängerung.OGH 7 Ob 280/04h, 15.12.2004
- Es sind die gesamten Umstände des Einzelfalls zur Beurteilung heranzuziehen.OGH 2 Ob 119/98h, 20.05.1998
- Bei der Frage der schlüssigen Übernahme einer derartigen Verpflichtung ist ein strenger Maßstab anzulegen.OGH 2 Ob 119/98h, 20.05.1998
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 324/90, 16.01.1991
- Bei Annahme einer stillschweigenden Zustimmung zu einer Versetzung ist jedoch äußerste Vorsicht geboten.OGH 9 ObA 147/89, 12.07.1989
- Hier: Schlüssige Zustimmung durch Handeln liegt vor, wenn die im Anbot gestellten Forderungen vorbehalten - wenn auch verspätet - erfüllt werden.OGH 8 Ob 592/86, 21.05.1987
- An die Schlüssigkeit eines Verhaltens ist jedoch ein strenger Maßstab anzulegen.OGH 4 Ob 21/84, 26.06.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014150 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 112.
- OGH 3 Ob 168/25i, 27.01.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 184/25t, 17.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 32/25h, 17.07.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 65/24k, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 96/24g, 25.06.2024
- OGH 4 Ob 169/23s, 26.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 4 ob 215/23f, 04.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 179/23m, 19.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 195/23i, 25.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 226/22d, 09.06.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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