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Gilt meine Erklärung, obwohl ich sie anders gemeint habe?

günstig für Empfänger betrifft Vertragspartner, Konsument, Unternehmer, Vermieter
Ja, das ist möglich. Maßgeblich ist der Eindruck, den der Empfänger von Ihrem Verhalten haben musste, nicht Ihr innerer Wille. Konnte er Ihrem Verhalten nach den Umständen einen bestimmten Sinn entnehmen, müssen Sie diesen gegen sich gelten lassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 23.07.2025 (63 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Eine Willenserklärung nach § 863 ABGB kann dann vorliegen, wenn derjenige, der das zu beurteilende Verhalten setzt, nicht den Willen gehabt hat, der der Erklärung entspricht; denn für die Maßgeblichkeit einer stillschweigenden Willenserklärung ist der Eindruck entscheidend, den der Erklärungsempfänger von der Erklärung haben musste. Wenn nach den Umständen des Falles dem Verhalten des anderen Teiles ein bestimmter Sinn entnommen werden kann, muss dies der andere gegen sich gelten lassen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014158 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 63.

Im Gesetz

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