Wann darf ich ein lange nicht genutztes Recht noch einfordern?
günstig für Berechtigter betrifft Gläubiger, Schuldner, Vermieter, Mieter
Dass Sie ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht haben, macht die spätere Ausübung für sich allein noch nicht unzulässig. Unzulässig wird sie erst, wenn besondere Umstände hinzukommen und die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (41 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Nach herrschender Judikatur ist sowohl der Verwirkung als auch der Anspruchshemmung und dem Anspruchsverlust nach § 863 ABGB der Gedanke gemeinsam, daß die Unterlassung der Geltendmachung eines Rechtes durch längere Zeit für sich allein die rechtliche Ausübung noch nicht unzulässig macht, sondern daß die Unzulässigkeit der Rechtsausübung nur dann eintritt, wenn im Hinblick auf besondere Umstände die verspätete Geltendmachung als ein Verstoß gegen Treu und Glauben erscheint.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Verbandsverfahren zu einer Klausel, nach der eine längere Zeit nicht vorgenommene Wertsicherung keinen schlüssigen Verzicht auf die Wertsicherung darstellt. Die Klausel ist nicht gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.OGH 6 Ob 67/25h, 18.03.2026
- Hier: Stillschweigendes Einverständnis des Arbeitnehmers mit der Beendigung beziehungsweise Verzicht auf die Geltendmachung der Unzulässigkeit der Kündigung.OGH 9 ObA 276/99z, 01.12.1999
- Der bloßen Untätigkeit kommt wie dem Schweigen in diesem Falle noch kein Erklärungswert zu, um auf einen Abbruch der Vergleichsverhandlungen schließen zu können.OGH 9 ObA 295/98t, 24.02.1999
- Die Abwehr einer sonst zur Ersitzung führenden Rechtsanmaßung ist grundsätzlich keine mißbräuchliche Rechtsanrufung.OGH 2 Ob 532/87, 12.04.1988
- Teilweise Nichtausübung eines Fruchtgenußrechtes.OGH 4 Ob 604/72, 30.01.1973
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Jahrelange Nichtgeltendmachung gegenüber einem<br/>Solidarschuldner ( § 891 ABGB ) - kein Verzicht!OGH 1 Ob 218/68, 03.10.1968
- Stillschweigender Verzicht auf Kautionserlag zufolge Nichtgeltendmachung innerhalb von 4 Jahren.OGH 6 Ob 67/67, 22.03.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014186 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 41.
- OGH 6 Ob 67/25h, 18.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 31/25m, 27.05.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 1/23d, 25.04.2023
- OGH 5 Ob 219/16s, 23.01.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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