Verliere ich die Wertsicherung, wenn ich lange weniger angenommen habe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 27.05.2025 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nichteinforderung des erhöhten Mietzinsbetrags aufgrund einer Zinsanpassungsklausel über einen Zeitraum von 20 Jahren - kein schlüssiger Verzicht auf künftige Erhöhungsbegehren.OGH 1 Ob 202/07y, 29.01.2008
- Nichteinforderung von wertgesichertem Mietzinsbetrag durch 2<br/>3/4 Jahre.OGH 5 Ob 684/78, 01.12.1978
- Ebenso, wenn bestimmte Rückzahlungsraten gar nicht<br/>vereinbart wurden und ohne Widmungsangabe geleistete Teilzahlungen<br/>verschiedener Höhe vorbehaltslos angenommen wurden.OGH 5 Ob 534/77, 22.02.1977
- Wertgesicherte LeibrenteOGH 7 Ob 608/76, 01.07.1976
- Aufwertungsbetrag bei Zins.OGH 4 Ob 520/76, 06.04.1976
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Annahme der bisherigen Unterhaltsbeträge durch 1 Jahr.OGH 6 Ob 113/75, 06.11.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014193 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 23.
- OGH 9 Ob 31/25m, 27.05.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 863
- ABGB § 986 · Dauer und Auflösung des Darlehensvertrags
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wenn Sie den höheren Wert eines späteren Zeitpunkts fordern, können Sie die Zinsen davon nicht schon ab einem früheren Zeitpunkt verlangen. Beides zusammen würde Sie doppelt begünstigen.
Auf ein Recht kann man nicht nur ausdrücklich verzichten, sondern auch stillschweigend durch sein Verhalten. Ein Verzicht kann außerdem zugunsten einer dritten Person vereinbart werden. Nimmt die begünstigte Person den Verzicht an, ist er verbindlich, ohne dass dafür eine bestimmte Frist gilt.