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Verliere ich die Wertsicherung, wenn ich lange weniger angenommen habe?

günstig für Gläubiger betrifft Vermieter, Mieter, Gläubiger, Schuldner
Nehmen Sie die Zahlungen weiterhin in der ursprünglichen Höhe an, liegt darin allein noch kein stillschweigender Verzicht auf die vorgesehene Aufwertung und auf die vereinbarte Berechnungsart.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 27.05.2025 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

In der bloßen Annahme der Zahlungen in der ursprünglichen Höhe kann noch kein stillschweigender Verzicht auf die vorgesehene Aufwertung und Berechnungsart erblickt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014193 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 23.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Zinsen bei späterem Wertansatz

Nein. Wenn Sie den höheren Wert eines späteren Zeitpunkts fordern, können Sie die Zinsen davon nicht schon ab einem früheren Zeitpunkt verlangen. Beides zusammen würde Sie doppelt begünstigen.

günstig für Schuldner Stillschweigender Verzicht auf ein Recht

Auf ein Recht kann man nicht nur ausdrücklich verzichten, sondern auch stillschweigend durch sein Verhalten. Ein Verzicht kann außerdem zugunsten einer dritten Person vereinbart werden. Nimmt die begünstigte Person den Verzicht an, ist er verbindlich, ohne dass dafür eine bestimmte Frist gilt.

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