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Wann unterbricht das Verhalten des Schuldners die Verjährung?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Konsumenten, Unternehmer
Als Anerkennung gilt jede Handlung des Schuldners, die Ihr Recht als Gläubiger denknotwendig voraussetzt oder seine Absicht deutlich erkennen lässt, die Schuld anzuerkennen. Eine ausdrückliche Erklärung ist dafür nicht nötig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 31.01.2022 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

"Anerkennung" im Sinne des § 1497 ABGB ist jede Rechtshandlung des Schuldners, die eine Anerkennung des Rechts des Gläubigers denknotwendig voraussetzt oder seine Absicht, die Schuld anzuerkennen, deutlich erkennen lässt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034477 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 33.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Teilzahlung und Anerkennung der Restschuld

Aus einer Teilzahlung allein lässt sich nicht schließen, dass Sie die restliche Schuld anerkennen. Es braucht dafür mehr als die bloße Zahlung eines Teilbetrags.

günstig für Schuldner Erfüllung ohne eigenes Rechtsgeschäft

Die Erfüllung einer Schuld ist kein eigenes Geschäft, bei dem die Leistung als Erfüllung angeboten und angenommen werden müsste. Es genügt, dass Sie die geschuldete Leistung tatsächlich erbringen und damit der Leistungserfolg eintritt.

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