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Haftet die Gemeinde, wenn sie jahrelang meinen Gehsteig räumt?

günstig für Grundeigentümer betrifft Hausbesitzer, Grundeigentümer, Gemeinde, Fußgänger
Ja. Wenn eine Gemeinde die Räumung und Streuung Ihres Gehsteigs stillschweigend übernimmt, etwa indem sie diese Arbeiten über längere Zeit ausführt, geht Ihre Pflicht auf sie über. Für Stürze haftet dann die Gemeinde und nicht mehr Sie.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 31.08.2016 (7 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1971)

Stillschweigende Übernahme der winterlichen Säuberung von Gehsteigen im Ortsgebiet durch eine Gemeinde.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014585 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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