Zum Inhalt springen

Nach welcher Methode wird mein Vertrag nach einem Irrtum angepasst?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Unternehmer
Nach derselben Methode wie bei der Preisminderung wegen eines Mangels. Der Preis wird also verhältnismäßig herabgesetzt, sodass das ursprünglich gewollte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederhergestellt wird. Das gilt beim Irrtum ebenso wie bei arglistiger Täuschung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 13.02.2025 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Die für die Vertragsanpassung wegen Irrtums oder Arglist anzuwendende Methode der Ermittlung der Höhe der Vergütung ist gleich jener der Preisminderung bei der Gewährleistung ("relative Berechnungsmethode").

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014772 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 20.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Irrtumsanfechtung beim Gattungskauf

Nein, wenn Sie eine Sache nur der Gattung nach gekauft haben. Bei Vertragsabschluss steht noch nicht fest, welches Stück geliefert wird, ein Irrtum über dessen Eigenschaften ist daher nicht denkbar. Etwas anderes gilt nur, wenn die ganze Gattung denselben Mangel aufweist.

günstig für Verkäufer Fehlerhafte Rechnung und Kaufpreis

Nein. Eine Rechnung ist wie eine Quittung nur eine Beweisurkunde und kein Rechtsgeschäft; die Regeln über den Irrtum gelten für sie nicht. Der Verkäufer kann daher trotz einer fehlerhaften Rechnung den vereinbarten Kaufpreis fordern. Nur in einer vorbehaltlosen Unterlassung bei der Rechnungslegung könnte ausnahmsweise ein Verzicht liegen.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Preisminderung nach der Verhältnisrechnung
Vertragsrecht · Anpassung des Vertrags bei gemeinsamem Irrtum
Vertragsrecht · Vertragsanpassung bei unwesentlichem Irrtum
Vertragsrecht · Preisminderung nach arglistiger Täuschung
Vertragsrecht · Anpassung des Preises nach einem Irrtum