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Wann ist der Käufer der Ehewohnung nicht mehr gutgläubig?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Käufer, Wohnungseigentümer, Mieter
Ein Dritter, der die Wohnung übernimmt, gilt schon dann als nicht redlich, wenn er weiß, dass Sie als anderer Ehegatte dringend auf diese Wohnung angewiesen sind. Ein arglistiges Zusammenspiel mit dem verfügungsberechtigten Ehepartner ist dafür nicht nötig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Schlechtgläubigkeit des Dritten liegt aber nicht erst bei arglistigem Zusammenwirken mit dem über die Wohnung verfügenden Ehegatten vor, sondern schon dann, wenn der Dritte Kenntnis vom dringenden Wohnbedürfnis des auf die Wohnung angewiesenen anderen Ehegatten hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015114 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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