Wann ist der Käufer der Ehewohnung nicht mehr gutgläubig?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Käufer, Wohnungseigentümer, Mieter
Ein Dritter, der die Wohnung übernimmt, gilt schon dann als nicht redlich, wenn er weiß, dass Sie als anderer Ehegatte dringend auf diese Wohnung angewiesen sind. Ein arglistiges Zusammenspiel mit dem verfügungsberechtigten Ehepartner ist dafür nicht nötig.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Schlechtgläubigkeit des Dritten liegt aber nicht erst bei arglistigem Zusammenwirken mit dem über die Wohnung verfügenden Ehegatten vor, sondern schon dann, wenn der Dritte Kenntnis vom dringenden Wohnbedürfnis des auf die Wohnung angewiesenen anderen Ehegatten hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einschränkend: Bei der Betreibung von Geldansprüchen ist doloses Handeln des Dritten erforderlich, die Kenntnis allein vom dringenden Wohnbedürfnis reicht nicht.OGH 3 Ob 27/14p, 18.09.2014
- Der Ehegatte (Erstantragsgegner) ist Geschäftsführer der Komplementärin einer KG, die Eigentümerin der Ehewohnung ist.OGH 10 Ob 81/11a, 30.08.2011
- Hier: Hat der gefährdete Ehegatte einen Anspruch auf Mitbenützung der Ehewohnung im Eigentum der Gesellschaft aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Absprache (des anderen, gefährdenden Ehegatten), so darf die Gesellschaft als Dritter mit dem anderen Ehegatten als einem die Willensbildung der Gesellschaft beherrschenden Gesellschafter auch nicht dolos zusammenwirken, um den gefährdeten Ehegatten die Ehewohnung zu entziehen. Das bedeutet, dass der Dritte Handlungen zu unterlassen hat, die das auf dem Gesellschaftsvertrag beruhende Wohnungsbenutzungsrecht dieses Ehegatten beeinträchtigen könnten.OGH 7 Ob 86/03b, 28.05.2003
- Eine Schadenersatzpflicht besteht bereits dann, wenn der Dritte das durch Besitz verstärkte Forderungsrecht kannte oder bei gehöriger Aufmerksamkeit kennen musste.OGH 1 Ob 221/99b, 25.01.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015114 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 8 Ob 118/24x, 05.12.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 101/24z, 08.08.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 97
- Exekutionsordnung (EO) § 382e · Dauer
- EO § 391 · Dauer, Befreiungsbetrag und Frist zur Rechtfertigung
Verwandte Fragen
Familienrecht · Schutz des Wohnrechts gegenüber Dritten
Exekution · Redlichkeit beim Erwerb in der Versteigerung
Eigentum und Grundbuch · Guter Glaube an den Rechtsgrund
Schadenersatz · Schutz der Ehewohnung gegenüber Erwerbern
Eigentum und Grundbuch · Gutgläubigkeit von Vertretern bei der Ersitzung