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Kann ich die Ehewohnung zurückfordern, wenn mein Partner sie verkaufte?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Käufer, Verkäufer, Mieter
Ja, unter einer Voraussetzung. Wohnen Sie in der Wohnung und ist Ihr Recht daran durch diesen Besitz verstärkt, genügt es, dass der Erwerber davon wusste oder es bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte wissen müssen. In den übrigen Fällen, in denen bloße Forderungsrechte geschützt werden, ist dagegen ein bewusst unredliches Verhalten des Erwerbers nötig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.02.2022 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Während in den anderen Fällen eines absoluten Schutzes von Forderungsrechten (hier: des wohnungsbedürftigen Ehegatten) doloses Verhalten gefordert wird, genügt bei der Verletzung eines besitzverstärkten Forderungsrechts - aber entgegen der in der Entscheidung 4 Ob 529/94 = NZ 1995, 178 vertretenen Auffassung in der Tat nur im Fall der Besitzverstärkung des Forderungsrechts - zur Durchsetzung des schadenersatzrechtlichen Restitutionsanspruches bereits, dass der Erwerber die obligatorische Position kannte oder bei gehöriger Aufmerksamkeit kennen musste.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113118 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 13.

Im Gesetz

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