Zwingt mir das Gericht bei der Anpassung einen neuen Vertrag auf?
günstig für Irrender betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragspartner, Konsumenten
Nein. Wesentlich ist Ihr Irrtum, wenn Sie das Geschäft ohne ihn gar nicht geschlossen hätten; unwesentlich, wenn Sie es nur zu anderen Bedingungen geschlossen hätten. Wird der Vertrag im zweiten Fall angepasst, entsteht genau jener Vertrag, den Sie ohne Irrtum ohnehin geschlossen hätten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (35 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ein Irrtum ist dann wesentlich, wenn der Erklärende ohne ihn das Geschäft nicht abgeschlossen hätte, wogegen ein unwesentlicher Irrtum vorliegt, wenn das Geschäft mit anderem Inhalt abgeschlossen worden wäre; die Parteien hätten im letzteren Fall zwar bei Kenntnis der wahren Sachlage auch kontrahiert, jedoch unter anderen Bedingungen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Diesel-AbgasskandalOGH 6 Ob 160/22f, 20.11.2023
- Bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für den hypothetischen Parteiwillen aus dem Verhalten der Parteien ist die Verkehrsauffassung nach objektivem Maßstab ausschlaggebend.OGH 7 Ob 568/95, 27.09.1995
- Dass eine der Parteien zu einer Vereinbarung anderen Inhalts bereit gewesen wäre, reicht nicht aus um den Irrtum als unwesentlich anzusehen.OGH 5 Ob 695/82, 21.09.1982
- Ist dies der Fall, so wird den Parteien durch die Korrektur des Vertrages nicht ein neuer Vertrag aufgezwungen, den sie gar nicht schließen wollten und auch nie abgeschlossen hätten, sondern gerade vielmehr jener Vertrag herbeigeführt, den sie bei irrtumsfreiem Handeln ohnedies abgeschlossen hätten.OGH 5 Ob 573/80, 02.09.1980
- Der hypothetische Parteiwille ist zu ermitteln. Bei Unmöglichkeit ist zu fragen, wie redliche Parteien handeln würden.OGH 5 Ob 731/78, 09.11.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082957 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 35.
- OGH 3 Ob 187/25h, 27.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 136/24v, 28.03.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 160/22f, 20.11.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 70/23m, 17.11.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 51/22a, 25.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 195/21m, 25.01.2022, Fall aus Kärnten
- OGH 10 Ob 4/21t, 30.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 29/17v, 28.03.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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