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Muss der Vermieter die zugesagte Terrasse auch ohne Baubewilligung verschaffen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Eigentümer
Hat sich der Vermieter verpflichtet, Ihnen eine zusätzliche Nutzung zu verschaffen, für die eine Bewilligung der Baubehörde nötig ist, muss er diese Leistung erbringen. Er wird dazu auch dann verurteilt, wenn er die Bewilligung nicht eingeholt hat. Etwas anderes gilt nur, wenn er beweist, dass die Behörde die Bewilligung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verweigern würde.

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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 24.11.2022 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Der Eigentümer und Vermieter, der sich verpflichtete, dem Mieter einen zusätzlichen Gebrauch (hier: eine Terrasse), der der baubehördlichen Bewilligung bedarf, zu verschaffen, ist auch ohne Vorliegen der baubehördlichen Bewilligung zur Erbringung der bedungenen Leistung zu verurteilen, wenn der nicht beweist, dass die Bewilligung der Baubehörde, die einzuholen er unterlassen hat, mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (Gewissheit) versagt werden würde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016405 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Behördliche Bewilligung durch den Mieter

Im Vertrag kann vereinbart werden, dass der Mieter die für die vereinbarte Nutzung nötigen behördlichen Bewilligungen selbst einholt. Ein von vornherein aussichtsloses Ansuchen muss er nicht stellen. Dann muss aber er beweisen, dass die Bewilligung gar nicht oder nur unter wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen erteilt worden wäre.

günstig für Vermieter Duldung von Bauarbeiten in der Wohnung

Nein. Für den Antrag, dass Sie Eingriffe in Ihre Wohnung dulden müssen, genügt eine verständliche Beschreibung des Bauvorhabens, die nötigenfalls mit Plänen zu ergänzen ist; anzugeben ist, welche Beeinträchtigungen Sie hinnehmen sollen. Ein Baubewilligungsverfahren muss weder eingeleitet noch abgeschlossen sein, und ob die Behörde das Vorhaben genehmigen könnte, prüft das Gericht nicht.

Verwandte Fragen

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