Muss der Vermieter die zugesagte Terrasse auch ohne Baubewilligung verschaffen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 24.11.2022 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier wäre die Umwidmung eines Grundstücksteils erforderlich.OGH 3 Ob 16/14w, 30.04.2014
- Die Beweislast, alle ihm zu Gebote stehenden Mittel ausgeschöpft zu haben, um dem Bestandnehmer den bedungenen Gebrauch zu verschaffen, trifft den Bestandgeber.OGH 6 Ob 4/09w, 05.08.2009
- Hier: Das auf Verlängerung der Baubewilligung gerichtete Ansuchen könnte von der Behörde durchaus in einen Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung umgedeutet werden. Jedenfalls erscheint ein solches Ansuchen nicht von vornherein als aussichtslos.OGH 7 Ob 2120/96g, 22.05.1996
- so schon 5 Ob 555/90.OGH 7 Ob 2120/96g, 22.05.1996
- Der Vermieter hat seiner Beweispflicht im Fall der Nichtanrufung der Baubehörde nur dann genügt, wenn er eine so klare Rechtslage dartut, dass mit Gewissheit eine Verweigerung der baubehördlichen Genehmigung angenommen werden.OGH 1 Ob 573/94, 22.06.1994
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- Die bloße Äußerung eines mit Raumordnungsangelegenheiten bzw Bauangelegenheiten befassten Verwaltungsbeamten, mit der Erteilung der erforderlichen Ausnahmegenehmigung könne nicht gerechnet werden, ist weder einem abweislichen Bescheid der zuständigen Behörde gleichzuhalten, noch kann sie eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung der Aussichtslosigkeit eines abzielenden Ansuchens bilden.OGH 6 Ob 524/86, 27.02.1986
- Vermieter, der nicht Eigentümer ist und sich zur Duldung von Bauarbeiten verpflichtet hat.OGH 1 Ob 24/80, 31.10.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016405 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 11.
- OGH 9 Ob 89/22m, 24.11.2022, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 124/22a, 21.11.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 35/16g, 22.03.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 878
- ABGB § 897 · Nebenbestimmungen bey Verträgen
- ABGB § 1096 · Wechselseitige Rechte
- ABGB § 1447
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Im Vertrag kann vereinbart werden, dass der Mieter die für die vereinbarte Nutzung nötigen behördlichen Bewilligungen selbst einholt. Ein von vornherein aussichtsloses Ansuchen muss er nicht stellen. Dann muss aber er beweisen, dass die Bewilligung gar nicht oder nur unter wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen erteilt worden wäre.
Nein. Für den Antrag, dass Sie Eingriffe in Ihre Wohnung dulden müssen, genügt eine verständliche Beschreibung des Bauvorhabens, die nötigenfalls mit Plänen zu ergänzen ist; anzugeben ist, welche Beeinträchtigungen Sie hinnehmen sollen. Ein Baubewilligungsverfahren muss weder eingeleitet noch abgeschlossen sein, und ob die Behörde das Vorhaben genehmigen könnte, prüft das Gericht nicht.