Was kann ich verlangen, wenn ich willkürlich schlechter gestellt werde?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 28.06.2023 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dabei steht nach der Rechtsprechung die Prüfung im Vordergrund, ob der Behandlung bessergestellter Arbeitnehmer ein erkennbares generalisierendes Prinzip – bei dessen Bestimmung der Arbeitgeber grundsätzlich im gesetzlichen und kollektivvertraglichen Raum frei ist – zu Grunde liegt, von dem der Arbeitgeber im Einzelfall willkürlich oder ohne sachlichen Grund abgewichen ist und dem Einzelnen das vorenthält, was er anderen zubilligt.OGH 9 ObA 40/17y, 20.04.2017
- Hier: Frage der Einrechnung von Karenzzeiten in ein kollektivvertraglich vorgesehenes Senioritätsdatum.OGH 9 ObA 58/11m, 29.03.2012
- Art 157 Abs 1 AEUV (vormals Art 141 Abs 1 EGV, Art 119 EWG-Vertrag) spricht nur eine geschlechterspezifische Diskriminierung bei Entgelt, nicht aber bei den sonstigen Arbeitsbedingungen oder dem Zugang zum beruflichen Aufstieg an.OGH 9 ObA 58/11m, 29.03.2012
- Eine teilweise erfolgsorientierte Entlohnung widerspricht nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz.OGH 8 ObA 2356/96w, 13.11.1997
- Hier: Das Landeskrankenhaus Klagenfurt gewährte aus Anlass des 75. Jahrestages der Kärntner Volksabstimmung nur den Bediensteten, die an diesem Tag (10.10.1995) Dienst geleistet haben, Zeitausgleich im Verhältnis von 1:1, nicht jedoch denjenigen, die am 10.10.1995 ihren turnusmäßigen Freizeitanteil konsumierten, - sachlich gerechtfertigt.OGH 8 ObA 80/97s, 27.03.1997
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- Hier: Anspruch auf die Sonderzahlungen.OGH 9 ObA 189/95, 20.12.1995
- Insbesondere darf der Arbeitgeber einen einzelnen Arbeitnehmer von der Gewährung von Prämien aus Gründen, die ohne Möglichkeit einer Objektivierung allein in seinem Ermessen ("Zufriedenheit" der Geschäftsführung beziehungsweise Genehmigung der Firmenleitung) lagen oder wegen des Eintritts von Bedingungen, die er allein herbeiführen konnte (Kündigung), nicht ausschließen.OGH 9 ObA 108/95, 11.10.1995
- Hier: Frage der Einstufung in die Verwendungsgruppe 14 eines Bildmeisters beim ORF.OGH 9 ObA 191/94, 28.10.1994
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 247/92, 16.12.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016817 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 27.
- OGH 9 ObA 37/23s, 28.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 30/23d, 24.05.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 26/20m, 27.05.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 41/19y, 15.05.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 40/17y, 20.04.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 86/16m, 26.07.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ihr Arbeitgeber darf freiwillige Zuwendungen an Bedingungen knüpfen und auf bestimmte Gruppen von Beschäftigten beschränken. Die Grenze ist erreicht, wenn er dabei willkürlich oder aus sachfremden Gründen unterscheidet. Dann verstößt er gegen die arbeitsrechtliche Gleichbehandlung.
Erfüllen Sie die allgemeinen Voraussetzungen für eine bestimmte Entlohnungsgruppe nicht und werden Sie deshalb mit einem Sondervertrag aufgenommen, darf dieser Vertrag so gestaltet werden, dass er Ihnen einen Anreiz gibt, die fehlenden Erfordernisse möglichst bald zu erfüllen. Darin liegt keine Verletzung der Gleichbehandlung.