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Kann ein sehr einseitiger Vergleich ungültig sein?

betrifft Vertragspartner, Kläger, Beklagter
Auch ein Vergleich kann gegen die guten Sitten verstoßen und deshalb nichtig sein. Das kommt in Betracht, wenn sich ein Teil übermäßig hohe Leistungen versprechen lässt oder dem anderen übermäßige Verzichte abverlangt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 23.01.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Auch Vergleiche, in denen sich der eine Teil übermässig hohe Leistungen und Verzichte versprechen oder gewähren lässt, können wegen Verstoßes gegen § 879 ABGB nichtig sein. (RG vom 3.12.1941, VIII 122/41)

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016909 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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