Ist eine Preisberechnungsklausel von der Kontrolle ausgenommen?
günstig für Kunde betrifft Konsumenten, Unternehmer, Arbeitnehmer
Von der Klauselkontrolle ausgenommen ist nur die zahlenmäßige Festlegung der beiderseitigen Leistungen. Bestimmungen, die die Preisberechnung allgemein regeln oder die Leistung allgemein umschreiben, fallen nicht darunter. Der Begriff der Hauptleistung ist möglichst eng zu verstehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 23.04.2026 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Das Wort "festlegen" soll ausdrücken, dass mit der Ausnahme nur die individuelle, zahlenmäßige Umschreibung der beiderseitigen Leistungen gemeint ist, nicht aber etwa Bestimmungen, die die Preisberechnung in allgemeiner Form regeln oder die die vertragstypische Leistung in allgemeiner Form näher umschreiben. Daraus ergibt sich, dass nicht schon jede die Hauptleistung betreffende Vertragsbestimmung der Kontrolle entzogen und der Begriff der Hauptleistung möglichst eng zu verstehen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei einer Servicegebühr, die bei einer Essensbestellung auf einer Lieferplattform anfällt, handelt es sich um das von dem Betreiber der Plattform dem Kunden verrechnete Entgelt für ihre (Haupt-)Leistung, nämlich die Vermittlung des Vertrags zwischen dem Partnerbetrieb und dem Kunden unter Verwendung der dafür zur Verfügung gestellten Plattform.OGH 9 Ob 116/24k, 13.02.2025
- Zur Kontrollunterworfenheit von Wertsicherungsvereinbarungen in Bestandverträgen.OGH 8 Ob 6/24a, 22.03.2024
- Der vereinbarte Gebrauchszustand des Mietobjekts gehört nicht zu den Hauptpunkten (§1094 ABGB), damit ein Bestandvertrag zustande kommt.OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Hier: Entgelte bei Rücktausch bzw für das Bereithalten iZm Prepaidkarten / Wertkarten.OGH 4 Ob 207/22b, 25.04.2023
- Hier: Servicepauschale FitnesscenterOGH 5 Ob 169/22x, 18.04.2023
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- Hier: AGB eines Edelmetallhandelsunternehmens [Klausel 2].OGH 1 Ob 201/20w, 18.05.2021
- Die im Darlehnsvertrag enthaltene qualifizierte Nachrangklausel bildet ein für den Vertragstypus konstitutives Merkmal, das daher der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB entzogen ist. Die qualifizierte Nachrangklausel schränkt nicht bloß das Versprechen des Darlehensnehmers auf Zahlung vereinbarter Zinsen und auf Rückzahlung des Kapitals für bestimmte Fälle ein (und höhlt sie damit aus), sondern sie schafft einen eigenen Vertragstypus.OGH 4 Ob 110/17f, 24.08.2017
- Hier: Regeln die Klauseln die Bedingungen für eine Stundung des Seminarpreises sowie dessen Fälligkeit, betreffen diese die Modalitäten der Leistungserbringung, sodass sie der Inhaltskontrolle des § 879 Abs 3 ABGB nicht entzogen sind.OGH 7 Ob 73/15h, 02.07.2015
- Die Vereinbarung von „Endausmalpflichten“ und vergleichbaren „Endrenovierungspflichten“ ist als Vereinbarung von Nebenleistungen zu qualifizieren, welche der Inhaltskontrolle iSd § 879 Abs 3 ABGB unterliegt.OGH 2 Ob 215/10x, 27.02.2012
- Hier: Die Überwälzung unbestimmter Erhaltungsarbeiten auf den Mieter ist als Nebenbestimmung und nicht als Hauptleistung zu qualifizieren.OGH 2 Ob 73/10i, 22.12.2010
- Was eine Haupt‑ bzw Nebenleistung eines Vertrags ist, der auf Basis von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern abgeschlossen wurde, ist nach objektiven Kriterien und nicht nach den allfälligen Vorstellungen des Verwenders der Formblätter oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.OGH 1 Ob 105/10p, 06.07.2010
- Eine Bestimmung, die nur Bedingungen (Verzug mit der Rückstellung; Verlangen des Leasinggebers) und Modalitäten („umgehend“) der Leistungserbringung regelt, ist der Inhaltskontrolle des § 879 Abs 3 ABGB nicht entzogen (Klausel 29).OGH 2 Ob 1/09z, 22.04.2010
- Eine Dauerrabattnachzahlungsvereinbarung, wonach der Versicherer den dem Versicherungsnehmer auf die Prämie gewährten Dauerrabatt bei vorzeitiger Vertragsauflösung zurückverlangen kann, betrifft Nebenbestimmungen und unterliegt daher der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB (zu deren Ergebnis siehe RS0126072).OGH 7 Ob 266/09g, 21.04.2010
- Hier: AGB für Finanzierungsleasing.OGH 4 Ob 59/09v, 08.09.2009
- Nur Leistungsbeschreibungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen, sollen der Inhaltskontrolle entzogen sein, nicht jedoch Klauseln, die das eigentliche Leistungsversprechen einschränken, verändern oder aushöhlen.OGH 6 Ob 253/07k, 07.08.2008
- Der Begriff der „Hauptleistung" ist nach herrschender Meinung eng zu verstehen. Damit sind etwa die in § 885 ABGB genannten „Hauptpunkte" gemeint, also diejenigen Bestandteile eines Vertrags, die die Parteien vereinbaren müssen, damit überhaupt ein hinreichend bestimmter Vertrag (§ 869 ABGB) zustandekommt. Es sind damit aber nicht alle Vertragsbestimmungen aus dem Geltungsbereich des § 879 Abs 3 ABGB ausgenommen, die die Leistung und das Entgelt betreffen.OGH 6 Ob 253/07k, 07.08.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016931 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 38.
- OGH 9 Ob 123/25s, 23.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 15/26k, 18.03.2026, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 111/25m, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 45/25a, 23.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 116/24k, 13.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 102/23p, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 7/24v, 23.05.2024
- OGH 8 Ob 6/24a, 22.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 60/22d, 22.06.2023
Im Gesetz
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