Darf die Bank die Gebühren einseitig zu meinen Lasten ändern?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2014)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klausel in den ABB einer Fluglinie, wonach für die Umrechnung der am Tag der Flugscheinausstellung von der Fluglinie festgelegte Bankankaufkurs gilt [Klausel 13].OGH 4 Ob 63/21z, 20.04.2021
- Das Abstellen auf einen „aktuellen marktkonformen Devisenkurs“ lässt offen, welchen Markt der Zahlungsdienstleiter für die Wechselkursbildung heranziehen will und wie er den Kurs schließlich bilden wird.OGH 8 Ob 24/18i, 25.01.2019
- Hier: Mangels Offenlegung der Grundlagen für die Bildung des Wechselkurses ist die Bildung des Referenzwechselkurses für den Verbraucher weder überprüfbar noch nachvollziehbar.OGH 9 Ob 26/15m, 24.09.2015
- Der Referenzwechselkurs ist für Verbraucher aufgrund von ständigen Währungsschwankungen nur eingeschränkt vorhersehbar. Umso wichtiger ist es, entsprechende Regelungen in den AGB so klar und vorhersehbar wie möglich zu gestalten.OGH 9 Ob 26/15m, 24.09.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129620 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 9.
- OGH 5 Ob 191/24k, 25.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 24/24h, 18.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 14/24f, 28.05.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 79/24z, 23.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 15/20x, 22.10.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
ZaDiG §28 Abs1 Z3; ZaDiG §29 Abs3; ZaDiG 2018 §48 Abs1 Z3; ZaDiG 2018 §50 Abs3 Zahlungsdienste-RL 32007L0064 2007/64/EG Art44 Abs3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Schutzbestimmung über die Änderung des Entgelts erfasst nach ihrem Wortlaut nur das Entgelt, das Sie als Verbraucher dem Unternehmen zahlen. Zahlungen des Unternehmens an Sie fallen nicht darunter.
Nein. Der gesetzlich verlangte Hinweis, dass eine Vereinbarung keine gutzuschreibenden Zinsen umfasst, ist für sich weder gesetz- noch sittenwidrig und verschiebt auch nicht die Beweislast. Ob er nach Platzierung und Gestaltung auffällig genug ist, wird nicht im Verbandsverfahren geklärt, sondern nur in Ihrem eigenen Verfahren gegen die Bank.