Verliere ich alles, wenn ein Punkt meiner Klage scheitert?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 05.08.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gänzliche Abweisung des Klagebegehrens, weil Teilabweisungen erhebliche Eingriffe in den Wortlaut der Aufsandungserklärung, auf deren Unterfertigung die Klage lautete, erfordern würden.OGH 8 Ob 86/09v, 28.01.2010
- Wesentliche Abweichungen zum Nachteil des Beklagten, die nicht einfach durch Streichung der vereinbarungswidrigen Bestimmungen ausgeschaltet werden können, müssen aber in jedem Fall zur Abweisung des ganzen Klagebegehrens führen.OGH 4 Ob 2303/96x, 29.10.1996
- Die Verurteilung zur bloßen Unterfertigung einer Aufsandungserklärung ist gegenüber dem Begehren auf Unterfertigung eines Notariatsaktes, in dem die Übertragung einer Liegenschaft gegen Einräumung eines Wohnrechtes niedergelegt ist, ein aliud; so schon 3 Ob 627/77.OGH 2 Ob 634/86, 30.06.1987
- Ein minus wäre nur dann zusprechbar, wenn die auszuscheidende Vertragsbestimmung quantifizierbar und daher einer Teilabweisung fähig wäre. Dies träfe insbesonders dann zu, wenn die Ausscheidung eines Vertragspunktes auch vom Prozessstandpunkt des Klägers mitumfasst wäre.OGH 4 Ob 588/83, 08.11.1983
- Eine solche Überklagung hat nicht die gänzliche Klagsabweisung zur Folge, wenn das unbegründete Mehrbegehren einen bloß unwesentlichen, abtrennbaren Vertragsteil betrifft.OGH 7 Ob 812/79, 29.05.1980
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: In das Klagebegehren aufgenommene Vertragsbestimmungen, die der Vereinbarung nicht entsprechen und dadurch quantifizierbare und deshalb auch einer Teilabweisung fähige Teile der begehrten Leistungsverpflichtung darstellen.OGH 5 Ob 700/77, 18.04.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017189 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 5 Ob 60/25x, 05.08.2025, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 885
- ABGB § 936
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 23 · Vorläufiger Verwalter
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 405
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ist Ihre Klageschrift in Einzelheiten unklar, darf die Klage allein deswegen noch nicht abgewiesen werden. Das Gericht muss Sie zuerst dazu anhalten, Ihr Vorbringen zu ergänzen und passende Beweise anzubieten. Erst wenn Sie danach noch immer zu wenig vorgebracht haben, kann die Klage abgewiesen werden.
Hält das Berufungsgericht Ihr Klagebegehren anders als die erste Instanz für zu ungenau, darf es die Klage nicht einfach abweisen. Es muss das Urteil aufheben und dafür sorgen, dass Sie Gelegenheit bekommen, Ihren Antrag zu verbessern. Geschieht das nicht, ist das Berufungsverfahren mangelhaft.