Verliere ich, wenn meine Klage zu ungenau geschrieben ist?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (39 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Anleitungspflicht besteht nur dort nicht, wo vom Kläger nicht einmal im Ansatz ein bestimmter Rechtsgrund geltend gemacht wird, immer aber dann, wenn es um die Ergänzung eines unvollständigen Vorbringens geht, also um eine Undeutlichkeit in den Einzelheiten.OGH 7 Ob 149/03t, 05.08.2003
- Hier: FeststellungsklageOGH 1 Ob 35/93, 19.04.1994
- Hier: Insoweit die Klagebegründung trotz zweimaligem Auftrag zur Ergänzung des Sachvorbringens weiterhin unvollständig blieb, kommt eine neuerliche Ergänzung nicht in Betracht.OGH 7 Ob 14/89, 20.07.1989
- Ermöglicht der Klageinhalt dem Gericht nicht die ihm obliegende Prüfung nach allen rechtlichen Gesichtspunkten, so hat es gemäß § 182 ZPO darauf hinzuwirken, dass die für die Entscheidung erheblichen Angaben gemacht und alle nötigen Aufschlüsse gegeben werden.OGH 3 Ob 542/84, 30.05.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037076 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 39.
- OGH 8 Ob 40/24a, 26.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 70/23g, 21.11.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In der Klage müssen Sie nicht den gesamten Sachverhalt schildern, aber alle Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, vollständig und knapp vorbringen. Fehlen solche Angaben und lassen sie sich auch durch Fragen des Gerichts nicht ergänzen, wird die Klage abgewiesen.
In der Klage müssen Sie die Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, selbst vorbringen. Ein bloßer Hinweis auf beigelegte Urkunden reicht dafür nicht aus.