Können wir unseren Ehevertrag formlos wieder aufheben?
betrifft Ehegatten, eingetragene Partner
Verträge, die Ehegatten über ihr Vermögen im Hinblick auf die Ehe schließen, können nur mit einem Notariatsakt geändert oder einvernehmlich aufgelöst werden. Eine formlose Vereinbarung genügt dafür nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ehepakte können nur durch Notariatsakt abgeändert oder einverständlich aufgelöst werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Frage offenlassend, ob eine "Auflösungsvereinbarung" über die Aufteilung der Ehewohnung unter § 97 Abs 5 EheG fällt.OGH 1 Ob 72/25g, 09.09.2025
- Dies gilt auch für den Bereich der Sozialversicherung, sodaß sich Ehegatten Dritten (sohin auch einem Sozialversicherungsträger) gegenüber nicht darauf berufen können, sie hätten die notariell geschlossenen Ehepakte intern wieder abgeändert oder aufgelöst.OGH 10 ObS 54/96, 26.03.1996
- Hier Vergleich im Sinne des § 433 ZPO.OGH 7 Ob 190/70, 21.10.1970
- Dieser Formvorschrift entspricht auch ein Prozeßvergleich.OGH 6 Ob 61/67, 15.03.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017245 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 1 Ob 72/25g, 09.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 247/21s, 23.06.2022, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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