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Können wir unseren Ehevertrag formlos wieder aufheben?

betrifft Ehegatten, eingetragene Partner
Verträge, die Ehegatten über ihr Vermögen im Hinblick auf die Ehe schließen, können nur mit einem Notariatsakt geändert oder einvernehmlich aufgelöst werden. Eine formlose Vereinbarung genügt dafür nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Ehepakte können nur durch Notariatsakt abgeändert oder einverständlich aufgelöst werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017245 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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