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Was passiert mit der Verjährung, wenn der Schuldner die Schuld anerkennt?

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Erkennt der Schuldner die Forderung an, beginnt die Verjährung neu zu laufen, und zwar mit drei Jahren. Dafür genügt schon eine einfache Bestätigung, dass die Schuld besteht; eine förmliche Vereinbarung ist nicht nötig. Anerkennt er nur einen Teil und bestreitet den Rest, wirkt das nur für den anerkannten Teil.

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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 24.03.2021 (20 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1970)

Ein Anerkenntnis unterbricht zwar den Lauf der Verjährung, doch beginnt nach der Unterbrechung nur wieder eine dreijährige Verjährung zu laufen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032394 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Verjährung nach Vertragsrücktritt

Die dreijährige Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie den Rücktritt erklären hätten können, sofern Ihnen der Schaden damals schon bekannt war. Spätestens mit der Wirksamkeit Ihrer Rücktrittserklärung läuft sie, denn ab da haben Sie Ihren vertraglichen Leistungsanspruch verloren.

günstig für Schuldner Verjährung bei Wechsel der Person

Für die Berechnung der Verjährungszeit spielt es keine Rolle, ob die berechtigte oder die verpflichtete Person wechselt. Die Frist läuft unverändert weiter.

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