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Beginnt die Frist neu, wenn mein Schuldner etwas anzahlt?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Geschädigte, Versicherungen
Ja. Jedes Verhalten des Schuldners, das erkennen lässt, dass er sich Ihnen gegenüber verpflichtet fühlt, lässt die Frist neu beginnen; dazu zählt etwa eine Teilzahlung. Es kommt darauf an, wie ein Außenstehender dieses Verhalten versteht, nicht auf die innere Absicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 31.01.2022 (32 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1975)

Für die Unterbrechung der Verjährung genügt jede Handlung des Schuldners, die in irgend einer Weise sein Bewusstsein, aus dem betreffenden Schuldverhältnis dem Gläubiger verpflichtet zu sein, zum Ausdruck bringt (ZVR 1971/206), wobei es - wie auch sonst im österreichischen Recht - auf den objektiven Erklärungswert der Willensäußerung ankommt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034516 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 32.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Verjährungsbeginn ohne Kenntnis

Ja. Die Verjährung beginnt grundsätzlich unabhängig davon, ob Sie von Ihrem Recht wissen. Nur wo das Gesetz die Kenntnis ausdrücklich verlangt, etwa beim Schadenersatz, ist das anders. Hat der Schuldner Ihre Kenntnis arglistig verhindert, kann sich daraus ein neuer Verpflichtungsgrund ergeben.

günstig für Schuldner Vergleichsbereitschaft und Verjährung

Nein. Erklärt sich der Schuldner nur bereit, sich zu vergleichen, liegt darin kein Anerkenntnis, das die Verjährung unterbricht. Ein Vergleichsangebot bedeutet nur, dass jemand nachgeben will, wenn auch die andere Seite nachgibt. Erklärungen aus Vergleichsgesprächen begründen kein verbindliches Anerkenntnis.

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