Kann ich die fremde Firma nach meinem Arbeitsunfall klagen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Shop-in-Shop-System.OGH 9 ObA 39/19d, 23.07.2019
- Keine Eingliederung in den Betrieb eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens bei Weisungsbefugnis bloß in Bezug auf Sicherheitsfragen oder den ungestörten Betriebsablauf.OGH 2 Ob 238/17i, 29.01.2019
- Bediensteter eines Eisenbahnverkehrsunternehmens ist nicht in den Betrieb eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens eingegliedert.OGH 2 Ob 209/17z, 29.11.2018
- Hier aber wurde der eigene vertragliche Aufgabenbereich nicht verlassen. Auf die Formulierung „assistieren“ kommt es nicht an.OGH 2 Ob 36/14d, 27.08.2014
- Hier aber kein Haftungsausschluss, weil Tätigkeit ausschließlich im eigenen Aufgabenbereich.OGH 2 Ob 33/13m, 17.06.2013
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Mit der Beendigung der Hilfe im Unfallszeitpunkt besteht auch keine Eingliederung des Verletzten (der als Nächstes mit dem Verschließen des Anhängers eine eigenbetriebliche Tätigkeit ausführen wollte) in den Betrieb des Beklagten mehr.OGH 2 Ob 216/10v, 17.02.2011
- Hier: Der LKW-Lenker eines Speditionsunternehmens ist bei seiner Hilfstätigkeit beim Abladen von Paletten in den Betrieb des belieferten Unternehmens eingegliedert.OGH 2 Ob 216/10v, 17.02.2011
- Dafür wäre es erforderlich, dass sich ein Arbeitnehmer in den Aufgabenbereich eines anderen Unternehmers einordnet.OGH 9 ObA 56/07m, 05.06.2008
- Hier: Kläger verließ den Tätigkeitsbereich seines Arbeitgebers nicht - Haftungsprivileg verneint.OGH 3 Ob 23/07i, 28.06.2007
- Hier: Gemeinsames Training zweier Ski-Mannschaften aus verschiedenen Nationen; kein Verlassen der eigenen Sphäre.OGH 3 Ob 24/06k, 19.10.2006
- Wenn auch nur kurzfristig.OGH 2 Ob 280/98k, 12.11.1998
- Hier: Aktivität des Arbeitnehmers eines Unternehmens im Zusammenhang mit einem Tresortransport im Rahmen einer Tätigkeit, die dem Betrieb des anderen Unternehmers, die den Transport durchzuführen hatte, zuzurechnen ist - Haftungsausschluss bejaht.OGH 2 Ob 2411/96i, 27.02.1997
- Dazu genügt auch eine nur kurzfristige Einordnung, wobei die Eingliederung in den fremden Betrieb nicht unbedingt vom eigenen Arbeitgeber ausgehen muss.OGH 2 Ob 2411/96i, 27.02.1997
- Haftungsausschluss, wenn der Kraftfahrer des Verkäufers bei der Lieferung einen die Zufahrt zur Abladestelle blockierenden Anhänger des Käufers wegschieben hilft.OGH 8 Ob 128/81, 10.09.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021534 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 31.
- OGH 2 Ob 97/24i, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 69/21m, 22.10.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 9/19s, 19.09.2019, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 39/19d, 23.07.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1157
- ABGB § 1169
- ABGB § 1313a
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 333
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für Verletzungen aus einem Arbeitsunfall haftet Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nur, wenn er den Unfall absichtlich herbeigeführt hat. Alle anderen Haftungsgründe sind ausgeschlossen, auch die Haftung für seine Gehilfen und als Halter eines Fahrzeugs. Ausgeschlossen ist auch das Schmerzengeld naher Angehöriger für den Schock nach einem tödlichen Arbeitsunfall.
Bei Verletzungen meist nicht. Für Personenschäden aus einem Arbeitsunfall haftet der Dienstgeber nur, wenn er den Unfall vorsätzlich verursacht hat; alle anderen Haftungsgründe sind ausgeschlossen, auch die Haftung für seine Erfüllungsgehilfen. Für Sachschäden gilt diese Einschränkung nicht.