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Kann ich mein Anerkenntnis widerrufen, weil sich später etwas änderte?

günstig für Gläubiger betrifft Vertragspartner, Schuldner, Gläubiger, Beschuldigte
Nein. Wer nur damit gerechnet hat, dass der bestehende Zustand so bleibt, hat sich über die Zukunft geirrt und nicht über die Sachlage bei seiner Erklärung. Eine solche Fehleinschätzung ist weder ein beachtlicher Irrtum noch der Wegfall einer üblichen Voraussetzung des Geschäfts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 30.03.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Die bloße Nichterwartung einer Veränderung des gegebenen Zustandes (hier: durch Beseitigung der Verurteilung im Strafverfahren) betrifft nicht den von den Parteien als bestehend angenommenen Sachverhalt, sondern nur die Einschätzung der Möglichkeit einer späteren Veränderung. Eine dabei unterlaufene Fehleinschätzung stellt weder einen beachtlichen Irrtum über den von den Parteien bei Abgabe des Anerkenntnisses als feststehend angenommenen Sachverhalt dar, noch kann sie als Wegfall einer typischen Voraussetzung im Sinne der Lehre über die Geschäftsgrundlage gewertet werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017591 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Anerkenntnis ohne Kenntnis der Höhe

Nein. Ein Anerkenntnis, das eine Forderung endgültig festlegt, kann sich auch nur auf einen Teil der Forderung oder auf deren Höhe beziehen. Es setzt aber voraus, dass Sie die Forderung und ihre Höhe zumindest kannten, weil ein solches Anerkenntnis ein einseitiges Nachgeben des Schuldners bedeutet.

günstig für Schuldner Konstitutives oder deklaratives Anerkenntnis

Je deutlicher beiden Seiten bewusst war, dass die Rechtslage unsicher ist, desto eher liegt ein verbindliches Anerkenntnis vor. Im Zweifel wird einer Erklärung aber nur die schwächere Wirkung eines Zugeständnisses beigemessen. Bloße Bereitschaft, sich zu vergleichen, ist noch kein Anerkenntnis.

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