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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 11.09.2025 · Fall aus Wien

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 4 Ob 103/25p

Worum es ging: Wie werden Vertragsklauseln in einem Musterprozess geprüft?

Fachgebiete laut RIS: Bestandrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wird eine Klausel in einem Verfahren eines Verbandes geprüft, legt das Gericht sie in der für Kunden ungünstigsten möglichen Bedeutung aus. Erst danach wird geprüft, ob sie gegen ein Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.

Weicht das, was die Vertragspartner wirklich gewollt haben, vom Inhalt der Urkunde ab, wird das nur geprüft, wenn eine Seite das ausdrücklich behauptet und dafür Beweise anbietet. Von sich aus forscht das Gericht dem nicht nach.

Wenn die Gerichte Ihren Vertrag nach den anerkannten Grundsätzen ausgelegt haben, liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor. Die Auslegung eines einzelnen Vertrags hat nämlich keine Bedeutung über Ihren Fall hinaus. Der Oberste Gerichtshof befasst sich damit dann nicht.

Nur wenn das Gericht die Rechtslage wesentlich verkannt hat und dabei ein unvertretbares Ergebnis herausgekommen ist. Dass auch eine andere Auslegung vertretbar wäre, genügt nicht. Dasselbe gilt für die Auslegung von Erklärungen und für die Frage, ob überhaupt eine Vereinbarung zustande kam.

Weisen Sie in Ihrer Antwort auf ein Rechtsmittel inhaltlich darauf hin, dass dieses unzulässig ist, dient Ihr Schriftsatz der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung. Die Kosten dafür sind Ihnen daher zu ersetzen.

Eine Bestimmung in Geschäftsbedingungen, nach der Konditionen bei veränderten Kosten angepasst werden können, ist unzulässig, wenn sie keine Pflicht zur Senkung des Entgelts vorsieht. Eine Anpassung darf also nicht nur in eine Richtung möglich sein.

Eine Klausel darf den Zinssatz nur in beide Richtungen anpassen. Wird der angepasste Zinssatz danach aufgerundet und wirkt sich das allein zu Ihren Lasten aus, ist schon deshalb die gesamte Klausel unwirksam.

Vereinbarte Preisanpassungen müssen in beide Richtungen wirken. Sinken die maßgeblichen Kosten, muss der Unternehmer den Preis im gleichen Ausmaß und im gleichen zeitlichen Rhythmus senken, wie er ihn sonst erhöhen dürfte. Nur so sind Vor- und Nachteile ausgewogen verteilt.

Ob eine Vertragsbestimmung eigenständig ist, hängt nicht davon ab, wie das Klauselwerk gegliedert ist. Auch in einem einzigen Punkt oder Satz können zwei unabhängige Regelungen stecken. Entscheidend ist, ob man sie getrennt voneinander wahrnehmen kann; dann darf jede für sich beurteilt werden.

Der Schutz vor unzulässigen Preisänderungsklauseln gilt auch bei Verträgen, die auf Dauer angelegt sind. Er soll Sie als Verbraucher vor überraschenden Preiserhöhungen bewahren.

Eine Wertsicherungsklausel im Mietvertrag ist grundsätzlich sachlich gerechtfertigt. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, das Entgelt gerade bei längerer Vertragsdauer an die tatsächliche Geldentwertung anzupassen. So bleibt das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

KSchG § 6 ZPO § 50 ZPO § 502 ZPO § 508a

Entscheidungstext

38 Absätze, 9.243 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

11.09.2025

Geschäftszahl

4Ob103/25p

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Schwarzenbacher als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und den Hofrat Mag. Istjan, LL.M., Mag. Waldstätten, Mag. Böhm und Dr. Gusenleitner-Helm in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. * und 2. *, beide *, vertreten durch Mag. Michael Warzecha, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei * AG, *, vertreten durch Mag. Thomas Reisch, Rechtsanwalt in Wien, wegen Feststellung (Streitwert RATG: 2.000 EUR), über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 22. Jänner 2025, GZ 38 R 2/25p-10, womit das Urteil des Bezirksgerichts Döbling vom 31. Oktober 2024, GZ 4 C 656/24f-6, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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