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Kann eine Urkunde mein Vorbringen im Prozess entkräften?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Eine Urkunde spielt für die Schlüssigkeit Ihres Vorbringens nur dann eine Rolle, wenn ihr Inhalt dazu in unlösbarem Widerspruch steht. Bei Urkunden über Verträge ist das in der Regel nicht der Fall, weil sie ausgelegt werden müssen und es dabei auf die Absicht der Parteien ankommt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Eine Urkunde kann auf die Schlüssigkeit des Parteienvorbringens nur dann von Einfluss sein, wenn ihr Inhalt damit in unlösbarem Widerspruch steht, was auf Urkunden über rechtsgeschäftliche Erklärungen im Hinblick auf deren Auslegungsbedürftigkeit unter Berücksichtigung der Parteienabsicht im Allgemeinen nicht zutrifft.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017844 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 28.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Schlüssige Klage und Urkundenhinweis

In der Klage müssen Sie die Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, selbst vorbringen. Ein bloßer Hinweis auf beigelegte Urkunden reicht dafür nicht aus.

günstig für Beklagter Schlüssiges Vorbringen in der Klage

In der Klage müssen Sie nicht den gesamten Sachverhalt schildern, aber alle Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, vollständig und knapp vorbringen. Fehlen solche Angaben und lassen sie sich auch durch Fragen des Gerichts nicht ergänzen, wird die Klage abgewiesen.

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