Kann eine Urkunde mein Vorbringen im Prozess entkräften?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das fehlende Parteivorbringen kann auch nicht durch den Verweis auf gutachtliche Ausführungen des Sachverständigen ersetzt werden.OGH 9 Ob 101/04z, 13.10.2004
- Fehlendes Vorbringen kann auch nicht durch eigene Berechnungen des Gerichts ersetzt werden.OGH 10 Ob 29/01i, 20.02.2001
- Ein nicht ausdrücklich erstattetes Vorbringen kann nicht durch den bloßen Hinweis auf die Verlesung des Strafaktes ersetzt werden.OGH 10 Ob 63/00p, 04.04.2000
- Ein nicht ausdrücklich erstattetes Vorbringen kann nicht durch den bloßen Hinweis auf eine Beweisaufnahme (hier: die Verlesung eines Einvernahmeprotokolls aus einem anderen Verfahren) ersetzt werden.OGH 9 Ob 280/99p, 03.11.1999
- Die Urkunde kann einem Tatsachenvorbringen nur die Wahrheitsfiktion nach § 396 ZPO nehmen, nicht aber fehlendes Vorbringen ersetzen.OGH 1 Ob 16/93, 25.08.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017844 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 28.
- OGH 7 Ob 150/23v, 27.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 122/22t, 24.03.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 22/23a, 21.03.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 193/22a, 21.12.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 46/19d, 21.05.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 914
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
- ZPO § 396 · Versäumungsurteil
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In der Klage müssen Sie die Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, selbst vorbringen. Ein bloßer Hinweis auf beigelegte Urkunden reicht dafür nicht aus.
In der Klage müssen Sie nicht den gesamten Sachverhalt schildern, aber alle Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, vollständig und knapp vorbringen. Fehlen solche Angaben und lassen sie sich auch durch Fragen des Gerichts nicht ergänzen, wird die Klage abgewiesen.