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Gilt das umgangene Gesetz trotzdem für unser Geschäft?

betrifft Vertragspartner, Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Ob die umgangene Vorschrift auf das Umgehungsgeschäft dennoch anzuwenden ist, richtet sich nach ihrem Zweck. Würde dieser Zweck vereitelt, wenn man das Umgehungsgeschäft zulässt, dann gilt die Vorschrift auch dafür.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Die Frage, ob die umgangene Norm auf das Umgehungsgeschäft trotzdem anzuwenden ist, muss auf Grund einer Prüfung des Normzweckes beantwortet werden. Würde dieser Zweck durch die Zulassung des Umgehungsgeschäftes vereitelt werden, so ist die Norm auch auf dieses anzuwenden (SZ 38/191, EvBl 1952/242 uva, hier: § 30 UWG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018153 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

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