Zum Inhalt springen

Wann muss mein Vertragspartner gar nicht mehr leisten?

betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Konsumenten
Die Erfüllung eines Vertrags gilt als vereitelt, wenn die versprochene Leistung für den Schuldner dauernd und endgültig unmöglich geworden ist. Das kann tatsächliche oder rechtliche Gründe haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 28.08.2024 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Die Erfüllung ist vereitelt, wenn dem Schuldner die Bewirkung der versprochenen Leistung physisch oder rechtlich dauernd (endgültig) unmöglich geworden ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018391 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 12.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Dauernde Unmöglichkeit der Leistung
Vertragsrecht · Rücktritt ohne Nachfrist bei Verweigerung
Vertragsrecht · Klage auf eine unmögliche Leistung
Vertragsrecht · Vertragslücke bei teilweiser Unmöglichkeit
Schadenersatz · Verjährungsbeginn bei unmöglicher Leistung