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Habe ich schon einen Schaden, wenn ein Mitschuldner wegfällt?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Mitschuldner, Geschädigte
Ja. Als Gläubiger können Sie sich aussuchen, welchen von mehreren Mitschuldnern Sie in Anspruch nehmen. Fällt eine dieser Möglichkeiten weg, ist Ihr Vermögensnachteil damit bereits eingetreten, ähnlich wie beim Entstehen einer neuen Verbindlichkeit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 23.05.2019 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1974)

Ein vermögenswerter Nachteil des Beschädigten (§ 1293 ABGB) - etwa vergleichbar mit dem schon durch das Entstehen einer neuen Verbindlichkeit eingetretenen Schaden (SZ 37/168 und andere) - tritt bereits mit der Vernichtung einer von mehreren Möglichkeiten der Befriedigung einer Forderung ein, zumal es vom Gläubiger abhängt, welchen Mitschuldner er in Anspruch nehmen will (§ 891 ABGB).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017382 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Zeitpunkt der Schadensberechnung

Verglichen wird Ihre Vermögenslage bei rechtzeitiger Erfüllung mit jener nach dem Ausbleiben der Leistung. Die Zeitpunkte dürfen Sie nicht frei wählen: Maßgeblich sind einerseits die vertragsgemäße Abwicklung, andererseits der Moment, in dem die Verzögerung erkennbar und weiteres Zuwarten unzumutbar war. Sie dürfen den Rücktritt daher nicht hinauszögern.

günstig für Schuldner Urteil gegen einen von mehreren Schuldnern

Ein Urteil gegen einen von mehreren Mitschuldnern wirkt nicht gegen die anderen. Werden Sie später selbst geklagt, können Sie alle Einwendungen gegen die Forderung noch vorbringen.

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