Zum Inhalt springen

Muss ein gekaufter Gebrauchtwagen fahrbereit sein?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Autohändler
Wer im Gebrauchtwagenhandel ein Fahrzeug kauft und selbst abholen soll, darf davon ausgehen, dass es fahrbereit ist. Üblichen Verschleiß müssen Sie hinnehmen, grobe Mängel, die die Fahrbereitschaft erheblich beeinträchtigen, aber nicht. Ein Wagen, dessen Bremsflüssigkeit fehlt, sodass die Bremsen schon nach kurzer Strecke völlig versagen, ist nicht fahrbereit.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 16.04.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Der Käufer, der im Gebrauchtwagenhandel ein Fahrzeug erwirbt und dieses selbst oder durch einen berechtigten Lenker abholen soll, geht ganz unzweifelhaft und für den Veräußerer erkennbar davon aus, dass das Fahrzeug auch fahrbereit ist und ungeachtet der von ihm hinzunehmenden Verschleißungserscheinungen und Abnützungserscheinungen nicht so grobe Mängel aufweist, die die Fahrbereitschaft erheblich beeinträchtigten. Ein Gebrauchtwagen, dessen Bremsflüssigkeitsbehälter leer ist oder nur mehr eine so geringe Menge Bremsflüssigkeit enthält, dass es schon nach kurzer Fahrstrecke zum völligen Bremsversagen kommt, ist nicht fahrbereit. Es fehlt ihm die schlüssig zugesicherte Eigenschaft.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018502 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 17.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Abnützung beim Gebrauchtwagen

Normale Verschleiß- und Abnützungserscheinungen sind kein Mangel. Beim Gebrauchtwagen müssen Sie Mängel in einem gewissen Rahmen hinnehmen, vor allem solche, die dem Alter und den gefahrenen Kilometern entsprechen. Auch das Risiko größerer Reparaturen gehört dazu.

günstig für Verkäufer Gewährleistungsverzicht bei verborgenen Mängeln

Ja. Sie können auch auf Ansprüche wegen verborgener Mängel wirksam verzichten; ein umfassender Verzicht erfasst grundsätzlich sogar Mängel bei gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften. Nicht erfasst sind arglistig verschwiegene Mängel und das Fehlen ausdrücklich oder schlüssig zugesicherter Eigenschaften, und im Zweifel wird ein solcher Verzicht eng ausgelegt.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Gebrauchtwagenkauf und Verkehrssicherheit
Vertragsrecht · Verkehrstüchtigkeit beim Gebrauchtwagenkauf
Vertragsrecht · Verkehrssicherheit beim Autokauf zugesichert
Schadenersatz · Haftung des Verkäufers für seine Leute