Muss ein gekaufter Gebrauchtwagen fahrbereit sein?
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 16.04.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dieser Rechtssatz bezieht sich auf den gewerblichen Kraftfahrzeughändler.OGH 4 ob 215/23f, 04.04.2024
- Hier: Die Frage des Vorliegens einer unzulässigen Abschalteinrichtung ist von jener zu trennen, ob die technische Fahrbereitschaft oder Verkehrs- und Betriebssicherheit gegeben ist.OGH 3 Ob 148/22v, 15.12.2022
- Diese Rechtsprechung bezieht sich allerdings auf gewerbliche Kraftfahrzeughändler.OGH 4 Ob 105/18x, 11.06.2018
- Hier: Schlüssige Vereinbarung der Fahrtüchtigkeit des zwischen Privaten verkauften Gebraucht-PKW bejaht, sodass der Gewährleistungsverzicht einschränkend auszulegen war.OGH 9 Ob 3/09w, 24.02.2009
- Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs vom Gebrauchtwagenhändler gilt die Fahrtüchtigkeit des Kaufgegenstands als zumindest schlüssig zugesagt und der Verkäufer hat trotz eines umfassenden Gewährleistungsverzichts durch den Käufer dennoch für die Fahrtüchtigkeit Gewähr zu leisten.OGH 9 Ob 3/09w, 24.02.2009
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- Hier: Zusage ordnungsgemäßer und mustergültiger Sanierung durch den Wohnungseigentumsorganisator.OGH 5 Ob 143/07a, 13.07.2007
- Hier: Fahrbereitschaft eines Traktors.OGH 6 Ob 272/05a, 16.02.2006
- Der Verkäufer haftet ungeachtet eines Verzichtes auf Gewährleistungsansprüche, wenn bestimmte Eigenschaften der Sache, auf die sich der Käufer verlassen durfte, zugesagt wurden oder als konkludent vereinbart anzusehen sind.OGH 6 Ob 272/05a, 16.02.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018502 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 17.
- OGH 3 Ob 34/25h, 16.04.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 96/24g, 25.06.2024
- OGH 4 ob 215/23f, 04.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 96/23k, 11.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 10/20s, 23.04.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 111/19k, 27.02.2020, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 922 · Gewährleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Normale Verschleiß- und Abnützungserscheinungen sind kein Mangel. Beim Gebrauchtwagen müssen Sie Mängel in einem gewissen Rahmen hinnehmen, vor allem solche, die dem Alter und den gefahrenen Kilometern entsprechen. Auch das Risiko größerer Reparaturen gehört dazu.
Ja. Sie können auch auf Ansprüche wegen verborgener Mängel wirksam verzichten; ein umfassender Verzicht erfasst grundsätzlich sogar Mängel bei gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften. Nicht erfasst sind arglistig verschwiegene Mängel und das Fehlen ausdrücklich oder schlüssig zugesicherter Eigenschaften, und im Zweifel wird ein solcher Verzicht eng ausgelegt.