Ist mein Kreditansuchen schon ein verbindliches Angebot?
betrifft Kreditnehmer, Bank, Konsument, Unternehmer
Nein. Nach der österreichischen Bankpraxis ist das Ansuchen um einen Kredit üblicherweise nur eine Einladung an die Bank, Ihnen ein Angebot zu machen. Die Bank prüft zuerst Ihre Kreditwürdigkeit, Ihre Identität und Ihre Geschäftsfähigkeit; erst danach kommt der Vertrag üblicherweise durch ihr Angebot und Ihre Annahme zustande. Ein Kreditvertrag entsteht üblicherweise nicht stillschweigend.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 14.11.2017 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Nach der österreichischen Bankpraxis ist das Ansuchen eines präsumtiven Kreditnehmers um Einräumung eines Kredites üblicherweise noch kein Angebot auf Abschluß eines Kreditvertrages; es ist vielmehr nur eine Einladung an die Bank, dem Kunden ein Anbot auf Abschluß eines Kreditvertrages zugehen zu lassen, das dann alle wesentlichen Einzelheiten des Vertragsabschlusses enthält. Ein solches Anbot erfolgt aber üblicherweise nur nach Prüfung der Kreditwürdigkeit des präsumtiven Kreditnehmers, in deren Zusammenhang auch die Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit sowie die Identität des zukünftigen Kreditnehmers geprüft wird. Erst nach positivem Verlauf dieser Prüfung wird der Kreditvertrag in der Regel in Form eines Korrespondenzvertrages in Form eines Angebots der Kreditgewährung durch die Bank und dessen Annahme durch den Kreditnehmer abgeschlossen; der Abschluß eines Kreditvertrages durch konkludentes Verhalten ist nicht üblich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Wortfolge „ausdrücklicher Kreditvertrag“ in § 18 Abs 1 VKrG schließt das konkludente Zustandekommen einer Überziehungsmöglichkeit als Sonderform des Kreditvertrags nicht aus.OGH 10 Ob 44/17v, 14.11.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019462 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 10 Ob 44/17v, 14.11.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 861
- ABGB § 863
- ABGB § 914
- ABGB § 983 · Darlehensvertrag
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