Muss ich mir anrechnen lassen, was mein Bevollmächtigter weiß?
günstig für Vollmachtgeber betrifft Vollmachtgeber, Bevollmächtigte, Hausverwalter, Notare, Wohnungseigentümer
Ja, aber nur soweit es den ihm übertragenen Aufgabenbereich betrifft. Was Ihr Bevollmächtigter darüber hinaus weiß, wird Ihnen grundsätzlich nicht zugerechnet. Das Wissen eines Verwalters um eigene Straftaten fällt zum Beispiel nicht unter eine Vollmacht, die nur rechtmäßige Verwaltung umfasst.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 13.02.2024 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1976)
Der Vollmachtgeber muß sich das Wissen des beauftragten Bevollmächtigten zurechnen lassen, soweit sich dieses Wissen auf den ihm übertragenen Rechtskreis erstreckt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Keine Zurechnung des Wissens des Rechtsvertreters des Schuldners über die Länge der Nachfrist und die Erfüllungsmodalitäten; Hier: Sicherstellung statt der vom Gläubiger fälschlich geforderten Zahlung an ihn.OGH 17 Ob 10/22b, 12.07.2022
- Untreue bzw Veruntreuung zu Lasten des Mandanten sind ebensowenig von einer Hausverwaltervollmacht nach dem WEG 2002 umfasst, wie danach gesetzte Handlungen zur Schadensgutmachung. Die nur für rechtmäßige Verwaltungsagenden erteilte Vollmacht rechtfertigt es daher nicht, der Beklagten die Kenntnis ihres Verwalters von dessen eigenen Straftaten zuzurechnen, um damit ihre Unredlichkeit zu begründen.OGH 8 Ob 51/14d, 30.10.2014
- Ein außerhalb des übertragenen Aufgabenbereichs erlangtes Wissen des Bevollmächtigten ist dem Auftraggeber grundsätzlich nicht zurechenbar.OGH 8 Ob 51/14d, 30.10.2014
- Die Schlechtgläubigkeit des Notars in seiner Eigenschaft als Machthaber schadet dem Machtgeber (hier: mangelnde Freilassungserklärung).OGH 6 Ob 510/77, 02.06.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019518 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 10 Ob 20/23y, 13.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 17 Ob 10/22b, 12.07.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 196/17z, 21.11.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Wissen des Vertreters beim Vertragsabschluss
Gesellschaftsrecht · Wissen des Bevollmächtigten als Wissen der Firma
Gesellschaftsrecht · Wissenszurechnung in Gesellschaften
Schadenersatz · Eigene Kenntnis statt Kenntnis des Vertreters
Schadenersatz · Wissen der Hausverwaltung wird zugerechnet