Zum Inhalt springen

Bin ich Pächter, weil ich das Lokal betreiben muss?

günstig für Verpächter betrifft Pächter, Verpächter, Mieter, Vermieter, Unternehmer
Eine vereinbarte Pflicht, den Betrieb tatsächlich zu führen, ist das wichtigste Anzeichen für eine Pacht, entscheidet aber nicht allein. Sie zählt vor allem dann, wenn der Eigentümer ein wirtschaftliches Interesse daran hat, dass der Betrieb weiterläuft und ihm am Ende ein lebendes Unternehmen zurückgestellt wird. Diese Pflicht muss nicht ausdrücklich im Vertrag stehen, sie kann sich auch aus den Umständen ergeben, etwa aus einem umsatzabhängigen Entgelt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 11.11.2025 (59 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1957)

Zur Abgrenzung von Miete und Pacht. Betriebspflicht bei Unternehmenspachtungen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020513 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 59.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Mietrecht · Betriebspflicht als Merkmal der Pacht
Mietrecht · Geschäftsraummiete oder Unternehmenspacht
Mietrecht · Betriebspflicht als Leerformel
Mietrecht · Abgrenzung von Miete und Pacht
Mietrecht · Merkmale der Unternehmenspacht