Wann darf mir eine geliehene Sache jederzeit weggenommen werden?
günstig für Eigentümer betrifft Wohnungsbenützer, Eigentümer, Verleiher, Entlehner
Wenn Ihnen jemand eine Sache nur zum Gebrauch überlassen hat und sich vorbehalten hat, das jederzeit zu widerrufen, liegt kein verpflichtender Vertrag vor. Der Verleiher ist dann nicht verpflichtet, Ihnen den Gebrauch weiter zu gestatten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Das kennzeichnende Merkmal eines Bittleihens im Sinne des § 974 ABGB ist darin zu erblicken, dass eine Verbindlichkeit des Verleihers zur Gestattung des Gebrauches nicht besteht, weil der Gebrauch der Sache bloß gegen jederzeitigen Widerruf überlassen wurde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der für das Prekarium wesentlichen Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs entspricht der Mangel der Bindung des Verleihers für die Zunkunft.OGH 7 Ob 65/14f, 07.05.2014
- Hier: Verneinung eines Prekariums, wenn das Vereinbarungsgefüge als entgeltlich zu qualifizieren ist.OGH 5 Ob 252/12p, 16.07.2013
- Die Frage, ob aus der Übernahme bestimmter Aufwendungen auf die Begründung eines anderen Rechtsverhältnisses als einer bloßen Bittleihe geschlossen werden kann, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung.OGH 5 Ob 120/10y, 15.07.2010
- Das kennzeichnende Merkmal einer Bittleihe iSd § 974 ABGB besteht darin, dass keine Verbindlichkeit des Verleihers zur Gestattung des Gebrauchs besteht, weder die Dauer des Gebrauchs noch die Absicht des Gebrauchs bestimmt werden und die Überlassung im Wesentlichen unentgeltlich erfolgt.OGH 5 Ob 120/10y, 15.07.2010
- Die Einräumung des Nutzungsrechtes bis zum Eintritt eines zukünftigen Ereignisses, mag dieses beeinflussbar sein oder nicht, hindert den jederzeitigen freien Widerruf.OGH 2 Ob 194/05a, 02.03.2006
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Die freie, jederzeitige Widerruflichkeit ist dann nicht gegeben, wenn dem Eigentümer zwar das Recht zum Widerruf zusteht, dem Benützer aber für diesen Fall eine längere Räumungsfrist eingeräumt wird.OGH 1 Ob 121/04g, 23.11.2004
- Kennzeichnend für das Prekarium ist der Mangel der Bindung des Verleihers für die Zukunft.OGH 1 Ob 562/76, 14.04.1976
- Merkmal einer "jederzeitigen" Widerruflichkeit fehlt, wenn der Benützer der Sache berechtigt ist, diese ab "Widerruf" noch durch eine bestimmte Zeit zu benützen (MietSlg 16078).OGH 4 Ob 627/75, 04.11.1975
- Es ist dabei aber auf die Umstände des Einzelfalles Bedacht zu nehmen (hier: Überlassung von Grund zum Betrieb eines Schiliftes).OGH 5 Ob 33/68, 21.02.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020524 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 24.
- OGH 7 Ob 191/25a, 17.12.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 16/25v, 25.02.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 212/23x, 30.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 257/15b, 25.01.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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