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Darf mich der Vermieter wegen einer falschen Widmung hinauswerfen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer
Hat Ihnen der Vermieter das Objekt selbst für eine Nutzung vermietet, die der behördlichen Widmung nicht entspricht, kann er sich darauf später nicht ohne Weiteres berufen. Erhält er von der Behörde den Auftrag, den gewidmeten Zustand herzustellen, darf er den Vertrag deswegen nicht auflösen, solange er Ihnen die vereinbarte Nutzung weiterhin sichern kann.

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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 24.11.2022 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Der Vermieter, der selbst das Bestandobjekt zu einem widmungswidrigen Gebrauch vermietet hat, ist nicht ohne weiteres berechtigt, den Auftrag der Verwaltungsbehörde, den Bestandgegenstand der konsensmäßigen Widmung zuzuführen, dem Mieter gegenüber als Vertragsauflösungsgrund geltend zu machen, soferne er selbst in der Lage ist, den Mieter in dem bedungenen Gebrauch der Bestandsache zu sichern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020955 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Nachteiliger Gebrauch trotz Erhaltungspflicht

Dass der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet ist, rechtfertigt es nicht, dass Sie selbst einen Zustand schaffen, der die Bausubstanz erheblich gefährdet oder die persönliche Sicherheit der Bewohner bedroht. Ein solches Verhalten ist damit nicht entschuldigt.

günstig für Vermieter Räumungsverpflichtung während der Mietzeit

Der Mieterschutz hindert Sie nicht daran, den Mietvertrag selbst zum vereinbarten Zeitpunkt zu beenden. Auch eine während der Mietzeit übernommene Verpflichtung, das Objekt zu einem bestimmten Termin zu räumen, ist zulässig. Sie gilt aber nur, wenn Sie bei dieser Einigung nicht unter Druck standen; darauf kann sich nur der Mieter berufen.

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