Darf mich der Vermieter wegen einer falschen Widmung hinauswerfen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 24.11.2022 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Klage gegen den Mieter auf Unterlassung des bedungenen Gebrauchs wäre aussichtslos und kommt daher als gelinderes Mittel gegenüber der Räumung nicht in Betracht.OGH 4 Ob 65/19s, 25.04.2019
- Hier unterlag der Vermieter in einem Außerstreitverfahren auf Änderung der Widmung zur Herstellung des bedungenen Gebrauchs.OGH 4 Ob 65/19s, 25.04.2019
- Der Vermieter muss zuerst alle zumutbaren Möglichkeiten (zum Beispiel Umbau) ausschöpfen, um dem Mieter den bedungenen Gebrauch der Bestandsache zu sichern.OGH 1 Ob 110/68, 11.07.1968
- Gleichgültig, ob der Hauseigentümer einem Dritten auf Grund eines Mietvertrages oder einer anderen Vereinbarung verpflichtet ist, bestimmte Teile seines Hauses zur Benützung zu überlassen.OGH 5 Ob 18/67, 08.03.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020955 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 16.
- OGH 9 Ob 89/22m, 24.11.2022, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 124/22a, 21.11.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 35/16g, 22.03.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1096 · Wechselseitige Rechte
- ABGB § 1118
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Dass der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet ist, rechtfertigt es nicht, dass Sie selbst einen Zustand schaffen, der die Bausubstanz erheblich gefährdet oder die persönliche Sicherheit der Bewohner bedroht. Ein solches Verhalten ist damit nicht entschuldigt.
Der Mieterschutz hindert Sie nicht daran, den Mietvertrag selbst zum vereinbarten Zeitpunkt zu beenden. Auch eine während der Mietzeit übernommene Verpflichtung, das Objekt zu einem bestimmten Termin zu räumen, ist zulässig. Sie gilt aber nur, wenn Sie bei dieser Einigung nicht unter Druck standen; darauf kann sich nur der Mieter berufen.